Gewalt im Wahlkampf: Freiheit gilt auch für den Gegner

Ein Staat, der Bürger mit immer neuen Regeln erzieht, aber ihre freie politische Betätigung nicht zuverlässig schützt, hat seine Prioritäten verloren.

Im Berliner Wahlkampf wurden Helfer angegriffen, Parteibüros beschädigt und weit mehr als tausend Plakate zerstört. Das ist keine lebhafte politische Auseinandersetzung. Es ist der Versuch, andere durch Gewalt, Drohung oder Sachbeschädigung aus dem öffentlichen Raum zu drängen.

Wer einen Wahlstand angreift, greift nicht nur eine Partei an. Er greift das Recht jedes Bürgers an, sich politisch zu engagieren, öffentlich eine Meinung zu vertreten und um Zustimmung zu werben.

Dieses Recht gilt für Demokraten, die uns nahestehen. Es gilt ebenso für Parteien und Kandidaten, deren Ansichten wir entschieden ablehnen.

Freiheit mit Sympathievorbehalt ist keine Freiheit.

Die Zahlen sind alarmierend

Nach einer Statistik der Berliner Polizei wurden zwischen Anfang August und Mitte September 39 Angriffe auf Parteimitglieder und Wahlkämpfer registriert. Dazu zählen Beleidigungen, Einschüchterungen und körperliche Gewalt.

In 18 gemeldeten Fällen waren Anhänger der AfD betroffen. Jeweils acht Fälle betrafen Vertreter der Grünen und der Linken, drei die SPD sowie jeweils einer CDU und BSW.

Noch größer ist die Zahl beschädigter Wahlplakate. Mindestens 1.252 Plakate wurden zerstört. Davon entfielen 801 auf die AfD, 148 auf die CDU, 102 auf parteilose Kandidaten, 95 auf die Linke und 88 auf die SPD. Gegen Parteibüros und Informationsstände wurden 16 Straftaten registriert. Betroffen waren AfD, SPD, Grüne und FDP. rbb24, 17. September 2026: Hunderte Straftaten im Berliner Wahlkampf

Hinzu kamen in dieser Woche tätliche Vorfälle an Wahlständen von CDU und AfD in Schöneberg, Gropiusstadt und Reinickendorf. Dabei sollen Menschen geschubst, mit Gegenständen beworfen oder verletzt worden sein. Der Staatsschutz ermittelt. Solange die Ermittlungen laufen, gilt auch für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung. rbb24, 16. September 2026: Mehrere Angriffe auf Helfer an Wahlständen

Die Statistik umfasst nur angezeigte und registrierte Fälle. Sie sagt außerdem noch nichts über Motive, Täter oder spätere Verurteilungen aus. Trotzdem ist das Bild eindeutig: Politisches Engagement ist in Berlin zu häufig mit Einschüchterung und Zerstörung verbunden.

Das dürfen wir nicht normalisieren.

Grundrechte kennen keine Lieblingspartei

Artikel 5 des Grundgesetzes schützt das Recht, Meinungen frei zu äußern und zu verbreiten. Artikel 21 weist den Parteien eine Rolle bei der politischen Willensbildung zu. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet nicht ein selbst ernannter Straßenrichter, sondern ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Grundgesetz: Meinungsfreiheit und Grundgesetz: Stellung der Parteien

Das ist entscheidend.

Man darf die AfD politisch bekämpfen. Man darf ihre Aussagen hart kritisieren, ihren Kandidaten widersprechen und vor ihren politischen Zielen warnen. Man darf demonstrieren und Gegenveranstaltungen organisieren.

Man darf ihre Wahlkämpfer nicht schlagen, bedrohen oder von der Straße drängen.

Dasselbe gilt für Linke, Grüne, CDU, SPD, FDP und jede andere zugelassene Partei. Niemand erwirbt durch eine angeblich gute politische Absicht das Recht, fremdes Eigentum zu zerstören oder Menschen einzuschüchtern.

Gerade bei einem politischen Gegner zeigt sich, ob Bürgerrechte ein Prinzip sind oder nur ein taktisches Argument.

Wer Gewalt gegen die eigene Partei verurteilt, sie beim Gegner aber relativiert, verteidigt nicht die Demokratie. Er verteidigt nur das eigene Lager.

Plakate zerstören ist kein Widerstand

Über die Ästhetik und Umweltwirkung des Plakatwahlkampfes kann man streiten. Wahlplakate sind häufig, laut und nicht immer schön. Sie gehören trotzdem den Parteien oder Kandidaten, die sie bezahlt und aufgehängt haben.

Ein Plakat abzureißen, zu beschmieren oder zu zerstören ist keine mutige politische Tat. Es ist ein Angriff auf Eigentum und auf die Sichtbarkeit eines politischen Mitbewerbers.

Wer ein Plakat ablehnt, kann ein eigenes aufhängen. Wer eine Aussage falsch findet, kann öffentlich widersprechen. Wer eine Partei verhindern will, kann Menschen mit besseren Argumenten überzeugen und am Wahltag anders wählen.

Das ist anstrengender als ein Messer am Kabelbinder. Genau deshalb ist es demokratisch.

Auch die ungleiche Verteilung der Schäden darf nicht kleingeredet werden. Wenn nach den registrierten Zahlen besonders viele Plakate der AfD zerstört wurden, muss das klar benannt werden. Der Rechtsstaat verliert seine Glaubwürdigkeit, wenn er Eigentumsrechte und politische Freiheit danach gewichtet, wie beliebt der Geschädigte ist.

Der Staat hat eine Kernaufgabe

Liberale Politik verlangt keinen Staat, der jede Auseinandersetzung beaufsichtigt und jede Äußerung bewertet. Sie verlangt einen Staat, der seine wenigen unverzichtbaren Aufgaben konsequent erfüllt.

Dazu gehören der Schutz von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Eigentum und politischer Freiheit.

Körperverletzung ist bereits strafbar. Paragraf 223 des Strafgesetzbuches sieht dafür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Auch Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung sind gesetzlich geregelt.

Berlin braucht deshalb kein neues Sondergesetz gegen unfreundlichen Wahlkampf. Es braucht keine weitere Meldestelle, die politische Haltungen sortiert. Und es braucht keine staatliche Wahrheitsbehörde.

Es braucht Polizei und Justiz, die bestehendes Recht schnell und sichtbar durchsetzen.

Wer meint, jedes Problem mit einem neuen Gesetz lösen zu müssen, verwechselt Aktivität mit Wirkung. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob noch ein Straftatbestand geschaffen werden kann. Sie lautet, ob Täter ermittelt, Verfahren zügig geführt und verhängte Strafen vollstreckt werden.

Konsequente Durchsetzung statt Symbolpolitik

Erstens sollte die Polizei bekannte Brennpunkte und angekündigte Wahlkampfveranstaltungen risikoorientiert im Blick behalten. Das bedeutet keine dauerhafte Bewachung jedes Tapeziertisches. Es bedeutet Präsenz dort, wo es wiederholt zu Angriffen gekommen ist.

Zweitens brauchen Wahlkämpfer einen klaren und schnellen Meldeweg. Bei akuter Gefahr ist die Polizei zu rufen. Für beschädigte Plakate oder nachträgliche Anzeigen müssen digitale Verfahren einfach funktionieren. Wer ehrenamtlich Wahlkampf macht, sollte nicht an komplizierten Formularen scheitern.

Drittens müssen Ermittlungen priorisiert werden, wenn Gewalt erkennbar darauf zielt, politische Betätigung zu verhindern. Ein Angriff auf einen Menschen bleibt unabhängig vom Motiv eine Straftat. Das politische Einschüchterungsziel erhöht jedoch den Schaden für die freiheitliche Ordnung.

Viertens sollte der Senat nach der Wahl offenlegen, wie viele Verfahren eingeleitet, eingestellt, angeklagt und abgeschlossen wurden. Nicht mit Namen und nicht unter Verletzung von Beschuldigtenrechten. Aber mit nachvollziehbaren Zahlen. Eine Statistik über Anzeigen allein zeigt noch nicht, ob der Rechtsstaat erfolgreich war.

Fünftens müssen Parteien Angriffe auf ihre Gegner genauso eindeutig verurteilen wie Angriffe auf die eigenen Mitglieder. Eine gemeinsame Erklärung aller demokratischen Parteien wäre kein harmonisches Ritual. Sie wäre eine notwendige Grenzziehung: harter Streit ja, Gewalt und Zerstörung nein.

Zivilcourage braucht Vernunft

Der Staat kann politischen Anstand nicht verordnen. Auch Bürger tragen Verantwortung.

Wer einen Angriff beobachtet, sollte Hilfe rufen, als Zeuge zur Verfügung stehen und Beweise sichern, sofern das gefahrlos möglich ist. Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen. Aber Wegsehen darf nicht zur normalen Reaktion werden.

Zugleich sollten wir sprachlich abrüsten, ohne politische Unterschiede kleinzureden. Wer jeden Gegner zum Feind erklärt, senkt die Hemmschwelle für jene, die aus Worten Taten machen.

Das bedeutet nicht, auf klare Kritik zu verzichten. Eine freie Gesellschaft lebt vom scharfen Widerspruch. Sie unterscheidet aber zwischen der Bekämpfung einer politischen Position und dem Angriff auf den Menschen, der sie vertritt.

Argumente dürfen verletzend wirken. Fäuste dürfen es nicht.

Morgen entscheidet der Stimmzettel

Am 20. September wählen die Berlinerinnen und Berliner ein neues Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen. Die Richtung dieser Stadt wird im Wahllokal entschieden, nicht auf der Straße durch Einschüchterung.

Jeder kann die Politik der vergangenen Jahre bewerten. Jeder kann staatliche Bevormundung, Enteignungspläne, wirtschaftliche Fehler oder fehlende Sicherheit kritisieren. Jeder kann für seine Überzeugung werben.

Aber niemand darf anderen das gleiche Recht verweigern.

Die liberale Antwort auf schlechte Politik ist bessere Politik. Die Antwort auf gefährliche Ideen sind Aufklärung, Widerspruch und eine klare Stimme bei der Wahl. Nicht Gewalt. Nicht Zerstörung. Nicht Angst.

Berlin braucht keinen Staat, der immer mehr Lebensbereiche steuert. Berlin braucht einen Rechtsstaat, der Freiheit schützt, wenn es darauf ankommt.

Gehen wir morgen wählen. Und sorgen wir gemeinsam dafür, dass jeder seine Stimme frei abgeben und seine Überzeugung ohne Angst vertreten kann.

Freiheit gilt für alle. Oder sie gilt nicht.