Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September gibt es eine Premiere: Erstmals dürfen auch 16 und 17 Jahre alte Berlinerinnen und Berliner über die Zusammensetzung des Landesparlaments mitentscheiden.
Das ist richtig. Wer von jungen Menschen erwartet, Verantwortung für Ausbildung, Beruf, Gesellschaft und die eigene Zukunft zu übernehmen, sollte ihnen auch politische Mitbestimmung zutrauen.
Wahlrecht ist kein Abschlusszeugnis für ein bestimmtes Maß an Lebenserfahrung. Es ist ein Bürgerrecht. Eine Demokratie lebt nicht davon, möglichst viele Menschen auszuschließen, bis sie vermeintlich reif genug erscheinen. Sie lebt davon, Menschen einzubeziehen und ihnen Verantwortung zu übertragen.
Was sich bei der Berlin Wahl ändert
Wahlberechtigt zum Abgeordnetenhaus sind Deutsche, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Berlin wohnen. Für die Bezirksverordnetenversammlungen konnten 16 und 17 Jahre alte Menschen bereits zuvor abstimmen. Neu ist ihre Beteiligung an der Wahl des Landesparlaments. Landeswahlleitung Berlin: Fragen und Antworten zur Wahl 2026
Das passive Wahlrecht bleibt davon unberührt. Wer selbst für das Abgeordnetenhaus kandidieren will, muss weiterhin mindestens 18 Jahre alt sein. Berlin erweitert also das aktive Wahlrecht, ohne Volljährigkeit und Wählbarkeit gleichzusetzen. Senatsverwaltung für Bildung: Wahlrecht ab 16
Insgesamt sind nach Angaben des Landeswahlleiters rund 2,5 Millionen Menschen zur Abgeordnetenhauswahl berechtigt. Auch organisatorisch gibt es eine Änderung: Erststimme und Zweitstimme werden nun auf einem gemeinsamen Stimmzettel abgegeben. Berlin.de: Änderungen bei der Abgeordnetenhauswahl
Politische Urteilsfähigkeit beginnt nicht am 18. Geburtstag
Der häufigste Einwand lautet, Jugendliche seien politisch noch nicht reif genug. Mich überzeugt dieses Argument nicht.
Politisches Wissen, Interesse und Urteilsfähigkeit hängen nicht automatisch am Geburtsdatum. Unter älteren Wahlberechtigten gibt es sehr informierte und wenig informierte Menschen. Das Wahlrecht wird aus gutem Grund nicht von einer Wissensprüfung abhängig gemacht.
Auch der Bericht der Kommission zur Reform des Wahlrechts beim Deutschen Bundestag verweist auf Untersuchungen, nach denen zwischen 16 und 17 Jahre alten Menschen und älteren Vergleichsgruppen keine gravierenden Unterschiede bei den politischen Grundeinstellungen festgestellt wurden. Deutscher Bundestag: Bericht der Wahlrechtskommission
Natürlich fehlt jungen Menschen ein Teil der Lebenserfahrung. Dafür erleben sie Schule, Ausbildung, digitale Kommunikation und die Suche nach dem ersten bezahlbaren Zuhause unmittelbarer als viele politische Entscheidungsträger. Ihre Sicht ist nicht weniger wert. Sie ist eine andere.
Vertrauen und Verantwortung gehören zusammen
Eine liberale Gesellschaft traut Menschen eigene Entscheidungen zu. Sie wartet nicht darauf, dass der Staat jede Entscheidung für sie vorgeprüft hat.
Das gilt auch bei Wahlen. Wer wählen darf, muss unterschiedliche Informationen bewerten, Interessen abwägen und eine persönliche Entscheidung treffen. Genau dadurch entsteht politische Verantwortung.
Junge Menschen werden nicht verantwortungsbewusster, indem man sie von Verantwortung fernhält. Sie werden es, indem man ihnen etwas zutraut und ihnen die notwendigen Informationen zugänglich macht.
Das Wahlrecht ab 16 ist deshalb keine freundliche Geste an die Jugend. Es ist ein ernst gemeintes Recht. Parteien sollten diese neuen Wählerinnen und Wähler entsprechend behandeln.
Junge Menschen sind keine einheitliche Wählergruppe
Im Wahlkampf wird häufig von „der Jugend“ gesprochen. Dahinter steckt die Vorstellung, junge Menschen hätten alle dieselben Interessen und müssten deshalb mit denselben Botschaften angesprochen werden.
Das ist bequem, aber falsch.
Ein 16 Jahre alter Auszubildender hat möglicherweise andere Prioritäten als eine Gymnasiastin. Manche sorgen sich um den Klimawandel, andere um Sicherheit, berufliche Chancen, bezahlbares Wohnen oder die Freiheit im Internet. Viele beschäftigen mehrere dieser Themen gleichzeitig.
Wer junge Menschen ernst nimmt, darf sie weder belehren noch als sichere Stimmenreserve betrachten. Parteien müssen erklären, wie ihre Vorschläge funktionieren, was sie kosten und welche Nachteile sie haben können. Das gilt bei einem kostenlosen Angebot ebenso wie bei Klimaschutz, Verkehr oder Bildung.
Gerade junge Wählerinnen und Wähler haben Anspruch auf ehrliche Antworten, denn sie werden die langfristigen Folgen heutiger Entscheidungen besonders lange tragen.
Politische Bildung muss stärken, nicht lenken
Mit dem Wahlrecht wächst die Bedeutung politischer Bildung. Schulen sollten erklären, wie das Abgeordnetenhaus arbeitet, welche Aufgaben Senat und Bezirke haben und wie politische Aussagen überprüft werden können.
Sie dürfen aber nicht vorgeben, welche Entscheidung als moralisch richtig gilt. Politische Bildung soll junge Menschen in die Lage versetzen, selbst zu urteilen. Sie darf nicht versuchen, das Ergebnis dieser Urteilsbildung zu steuern.
Dazu gehört auch Medienkompetenz. Wahlwerbung, verkürzte Videos und zugespitzte Behauptungen erreichen junge Menschen täglich über soziale Netzwerke. Die richtige Antwort darauf ist keine staatliche Vormundschaft. Es sind bessere Fähigkeiten zur Prüfung von Quellen, Zahlen und Interessen.
Nun müssen die jungen Berliner ihre Stimme nutzen
Das neue Wahlrecht verdient Unterstützung. Es bringt aber nur dann etwas, wenn die neu Wahlberechtigten tatsächlich teilnehmen.
Parteien, Schulen und Eltern können informieren und zum Nachdenken anregen. Die Entscheidung selbst gehört den jungen Menschen. Auch die Entscheidung, anders zu wählen, als Erwachsene es erwarten oder wünschen.
Am 20. September erhalten 16 und 17 Jahre alte Berlinerinnen und Berliner erstmals eine Stimme für das Abgeordnetenhaus. Berlin sollte ihnen zuhören, ohne sie zu bevormunden.
Und die jungen Wahlberechtigten sollten zeigen, dass Vertrauen und persönliche Verantwortung zusammengehören: informieren, abwägen und wählen gehen.