Wenn Deutschland ein Führungszeugnis als PDF verschickt, ist das sinnvoll. Dass dies im Jahr 2026 als bemerkenswerter Fortschritt gilt, zeigt allerdings, wie niedrig unser Anspruch an einen modernen Staat geworden ist.
Ab Oktober kann ein online beantragtes Führungszeugnis auf Wunsch digital in das persönliche Bund-ID-Konto übermittelt werden. Die Papierurkunde bleibt als Alternative erhalten. Die Bundesregierung verspricht dadurch eine schnellere und einfachere Ausstellung sowie Verwendung. Bundesregierung, 29. September 2026: Was ist neu im Oktober? Bundesregierung
Das ist richtig.
Aber es ist kein digitaler Durchbruch. Es ist die längst überfällige Ablösung eines Briefumschlags.
Eine wirklich digitale Verwaltung würde Bürger nicht nur schneller zum Überbringer staatlicher Dokumente machen. Sie würde ihnen unnötige Anträge, Nachweise und Behördengänge vollständig ersparen.
Die Geschichte von Laura und drei verlorenen Wochen
Stellen wir uns eine beispielhafte, ausdrücklich fiktive Geschichte vor.
Laura ist 24 Jahre alt und lebt in Berlin-Tempelhof. Nach ihrer Ausbildung bewirbt sie sich bei einem Unternehmen, das für eine neue Tätigkeit ein Führungszeugnis verlangt. Die Stelle könnte sie kurzfristig antreten. Das Unternehmen braucht Unterstützung und Laura möchte endlich eigenes Geld verdienen.
Bisher beantragt sie das Führungszeugnis online oder beim Bürgeramt. Bei der Onlinebeantragung muss sie sich mit der freigeschalteten Onlinefunktion ihres Personalausweises identifizieren. Das Dokument kommt anschließend auf Papier. Laura wartet auf die Post, öffnet einen staatlichen Brief und reicht das Papier bei ihrem künftigen Arbeitgeber ein.
Der Staat bestätigt damit eine Information, die bereits in einem staatlichen Register liegt. Er druckt sie aus, transportiert sie zu Laura und macht Laura anschließend zur Botin zwischen Register und Arbeitgeber.
In unserem Beispiel verzögert sich der Arbeitsbeginn. Nicht dramatisch. Keine Existenz geht unter. Aber Laura verliert Einkommen, das Unternehmen verliert Arbeitszeit und beide beschäftigen sich mit einem Vorgang, der technisch längst anders möglich wäre.
Von Oktober an kann Laura die digitale Variante wählen. Das Führungszeugnis wird ihr als PDF sicher in das Bund-ID-Konto übermittelt. Sie muss nicht mehr auf den Brief warten und kann das Dokument schneller verwenden.
Das ist ein echter Vorteil. Freiheit zeigt sich im Alltag häufig nicht in großen Reden, sondern in zurückgewonnener Zeit.
Laura kann früher arbeiten. Das Unternehmen kann schneller einstellen. Niemand erhält eine Subvention. Es wird kein neues Förderprogramm gebraucht. Der Staat hört lediglich auf, zwei Menschen länger als nötig warten zu lassen.
Doch eine Frage bleibt: Warum muss Laura überhaupt noch als Datenkurierin tätig werden?
Was sich ab Oktober tatsächlich ändert
Das Führungszeugnis kann schon länger online beantragt werden. Dafür werden ein Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Onlinefunktion und die technische Möglichkeit zum Auslesen benötigt. Die Gebühr beträgt grundsätzlich 13 Euro. Bundesamt für Justiz: Führungszeugnis beantragen fuehrungszeugnis.bund.de
Neu ist die digitale Auslieferung. Wer das Dokument online beantragt, kann künftig neben der Papierurkunde ein digitales Führungszeugnis wählen. Die Übermittlung erfolgt nach Angaben der Bundesregierung als PDF in einem sicheren Verfahren an das persönliche Bund-ID-Konto.
Die Wahlmöglichkeit ist wichtig.
Niemand darf zu einem digitalen Verfahren gezwungen werden, wenn er kein geeignetes Gerät besitzt, die Onlinefunktion nicht nutzen kann oder bewusst ein Papierdokument bevorzugt. Digitalisierung soll eine Freiheit eröffnen. Sie darf keine neue Zugangshürde schaffen.
Ebenso wichtig ist der Schutz der Daten. Ein Führungszeugnis enthält besonders sensible Informationen. Es darf nur dort vorgelegt, gespeichert und verarbeitet werden, wo eine Rechtsgrundlage oder ein berechtigter Zweck besteht. Digitale Bequemlichkeit rechtfertigt keine Vorratsspeicherung beim Arbeitgeber und keinen unkontrollierten Datenaustausch zwischen Behörden.
Ein moderner Staat muss deshalb beides können: Daten sicher schützen und Verfahren radikal vereinfachen.
Deutschland digitalisiert noch immer den Briefumschlag
Das Grundproblem deutscher Verwaltungsdigitalisierung lautet: Zu häufig wird ein analoger Vorgang nur auf einen Bildschirm übertragen.
Aus einem Papierformular wird ein PDF. Aus einer Unterschrift wird ein hochgeladenes Bild. Aus einem Brief wird eine Nachricht im Nutzerkonto. Im Hintergrund prüfen Beschäftigte dieselben Angaben, übertragen Daten erneut und arbeiten mit Systemen, die nicht miteinander kommunizieren.
Der Bundesrechnungshof stellte nach Ablauf der ursprünglichen Frist des Onlinezugangsgesetzes fest, dass Bund und Länder ihr Ziel deutlich verfehlt hatten. Nur 19 Prozent der digitalisierbaren Verwaltungsleistungen waren damals überhaupt online verfügbar. Lediglich vier Prozent erfüllten die Anforderungen vollständig. Für die Programme standen Milliarden bereit, ein erheblicher Teil blieb zunächst ungenutzt. Bundesrechnungshof: Digitalisierung der Verwaltung, Ziel deutlich verfehlt bundesrechnungshof.de
Diese Zahlen stammen aus der ersten Umsetzungsphase und beschreiben nicht den heutigen Stand. Sie zeigen aber den strukturellen Fehler: Deutschland hat lange über Portale, Zuständigkeiten und Projektorganisation gesprochen, statt Verwaltung vom Ergebnis her neu zu bauen.
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet den Staat, Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten. Das ist notwendig, aber nicht ausreichend. Ein schlechter Prozess wird durch einen Onlinezugang nicht gut. Er wird nur digital schlecht.
Der Bürger ist kein Laufbursche des Staates
Eine freiheitliche Verwaltung beginnt mit einem einfachen Grundsatz: Der Staat darf Bürger nur mit Informationen belasten, die er wirklich benötigt und noch nicht besitzt.
Hat eine Behörde eine Anschrift, ein Geburtsdatum oder eine Gewerbeanmeldung bereits rechtmäßig gespeichert, sollte eine andere Behörde diese Information mit Zustimmung des Betroffenen abrufen können. Der Bürger muss sehen, welche Stelle wann auf welche Daten zugreift. Er muss falsche Daten berichtigen und eine nicht erforderliche Weitergabe ablehnen können.
Das ist das sogenannte Once-Only-Prinzip: Eine Angabe wird einmal gemacht und anschließend kontrolliert weiterverwendet.
Der Nationale Normenkontrollrat bezeichnet vernetzte Register als wichtigste Voraussetzung für eine digitale Verwaltung. Berechnungen in seinem Auftrag bezifferten das mögliche Einsparpotenzial auf rund sechs Milliarden Euro. Dabei geht es nicht nur um Geld. Es geht um Millionen Stunden Lebenszeit, die Bürger und Unternehmen nicht mehr mit der erneuten Eingabe bereits bekannter Daten verbringen müssten. Nationaler Normenkontrollrat: Vernetzte Register und moderner Staat normenkontrollrat.bund.de
Beim Führungszeugnis könnte der nächste Schritt so aussehen: Laura erteilt für einen genau bezeichneten Zweck und einen begrenzten Zeitraum die Zustimmung zur digitalen Übermittlung. Der Arbeitgeber erhält nur die gesetzlich erforderliche Bestätigung. Laura sieht den Zugriff in einem Datenkonto. Eine dauerhafte Kopie wird nicht angelegt, wenn sie nicht erforderlich ist.
Das wäre schneller und datensparsamer zugleich.
Datenschutz bedeutet nicht, jedes Register voneinander abzuschotten und Bürger ständig neue Nachweise beschaffen zu lassen. Datenschutz bedeutet, Zugriffe technisch zu begrenzen, nachvollziehbar zu machen und Missbrauch wirksam zu bestrafen.
Digitalisierung muss den Staat kleiner machen
Politik verwechselt Digitalisierung gern mit zusätzlicher Technik.
Dann entstehen neue Portale, Projektgesellschaften, Koordinierungsstellen und Förderprogramme. Der analoge Prozess bleibt bestehen. Zusätzlich wird eine digitale Oberfläche darübergelegt. Am Ende steigen Kosten und Personalbedarf, obwohl die Verwaltung angeblich effizienter werden sollte.
Das ist nicht die Digitalisierung, die wir brauchen.
Jeder neue digitale Dienst muss an messbaren Ergebnissen beurteilt werden:
- Wie viele Angaben entfallen für Bürger und Unternehmen?
- Wie viel Zeit wird tatsächlich gespart?
- Welche internen Prüfschritte werden automatisiert oder abgeschafft?
- Wie viele parallele IT-Lösungen und Portale können beendet werden?
- Welche Daten werden nach Abschluss des Verfahrens gelöscht?
Wenn ein digitales Verfahren keine dieser Fragen überzeugend beantwortet, ist es wahrscheinlich nur eine teure neue Verpackung für alte Bürokratie.
Fünf Regeln für eine freiheitliche Verwaltung
Erstens muss für jede häufig genutzte Verwaltungsleistung ein vollständig digitaler Weg bestehen. Vollständig bedeutet: Antrag, Nachweise, Bezahlung, Rückfragen, Bescheid und Rechtsbehelf funktionieren ohne Medienbruch.
Zweitens gilt Once Only. Behörden dürfen Bürger nicht erneut nach Daten fragen, die der Staat bereits rechtmäßig besitzt. Jeder Abruf braucht eine klare Rechtsgrundlage oder die Zustimmung des Betroffenen.
Drittens erhalten Bürger ein verständliches Datenkonto. Dort sehen sie Zugriffe, Zwecke, Speicherfristen und Berichtigungsmöglichkeiten. Keine Blackbox und keine versteckten Behördenabfragen.
Viertens braucht jedes Verfahren eine verbindliche Bearbeitungsfrist. Digitalisierung ohne Frist kann bedeuten, dass ein Antrag nur schneller im digitalen Postfach der Behörde liegen bleibt.
Fünftens muss auf jeden neuen digitalen Dienst eine Aufgabenprüfung folgen. Welche Formulare, Nachweise, Vorschriften und Stellen können entfallen? Digitalisierung rechtfertigt sich nicht durch ein neues Portal, sondern durch weniger Staat im Alltag.
Warum dafür eine starke FDP gebraucht wird
Lauras beispielhafte Geschichte macht den politischen Unterschied sichtbar.
Die einen verstehen Digitalisierung als Aufbau eines größeren, technisch besser ausgestatteten Staates. Neue Plattformen sollen mehr Daten sammeln, mehr Leistungen verteilen und mehr Lebensbereiche steuern.
Liberale Digitalisierung verfolgt das entgegengesetzte Ziel. Sie gibt Menschen Zeit und Entscheidungsmacht zurück. Sie reduziert Kontakte mit Behörden auf das Notwendige. Sie macht staatliche Zugriffe transparent und begrenzt sie technisch und rechtlich.
Genau dafür wird die FDP gebraucht.
Sie muss die Partei sein, die nicht nur nach einer App für jedes Amt fragt, sondern nach dem Sinn jedes Verfahrens. Welche Pflicht kann entfallen? Welche Angabe liegt bereits vor? Welche Behörde kann aufgelöst oder zusammengelegt werden? Wo ersetzt ein klarer Rechtsanspruch die Bitte um einen Termin?
Andere Parteien verbinden Digitalisierung häufig mit mehr Kontrolle oder einem weiteren staatlichen Angebot. Die FDP muss sie mit Freiheit, Datenschutz, Wettbewerb und einem schlanken Staat verbinden.
Das ist keine technische Nische. Eine gute Verwaltung entscheidet darüber, ob eine Gründerin ihr Unternehmen eröffnet, ein Handwerker einen Mitarbeiter einstellt, eine Familie eine Wohnung umbaut oder Laura ihre Stelle rechtzeitig antreten kann.
Wer Bürgern Zeit zurückgibt, gibt ihnen ein Stück ihres Lebens zurück.
Das PDF darf nur der Anfang sein
Das digitale Führungszeugnis ist ein vernünftiger Fortschritt. Es spart Postwege und beschleunigt die Verwendung eines häufig benötigten Dokuments.
Aber wir sollten uns nicht mit dem digitalisierten Briefumschlag zufriedengeben.
Das Ziel muss eine Verwaltung sein, die Daten nur einmal erhebt, Zugriffe transparent macht, Fristen einhält und unnötige Verfahren abschafft. Papier bleibt auf Wunsch möglich. Digital wird zum schnellen und sicheren Standard.
Der Bürger ist Auftraggeber des Staates. Nicht sein Datenbote.
Die FDP sollte genau daraus ein Zukunftsversprechen machen: weniger Formulare, weniger Warten, weniger staatliche Reibung. Dafür mehr Zeit, mehr Datenschutz und mehr Freiheit.
Ein PDF ist ein Anfang. Verwaltungsfreiheit beginnt erst, wenn der Antrag selbst überflüssig wird.