34 Stimmen, fünf Sitze: Berlin darf Wahlen nicht am Telefon verwalten

Wer den Bürger bis ins Detail regulieren will, muss wenigstens in der Lage sein, ein Wahlergebnis fehlerfrei zu übertragen.

Berlin ist daran erneut gescheitert.

Im Wahlkreis Spandau 1 hat nicht die CDU Kandidatin Bettina Meißner das Direktmandat gewonnen, sondern der AfD Kandidat Tommy Tabor. Nach der zunächst veröffentlichten Schnellmeldung lag Meißner mit 80 Stimmen vorn. Die Niederschrift des Wahlvorstands weist dagegen einen Vorsprung von 34 Stimmen für Tabor aus.

Der Fehler ist nicht nebensächlich. Durch die Korrektur entfällt voraussichtlich ein Überhangmandat. Auch Ausgleichsmandate müssen neu berechnet werden. Das neue Abgeordnetenhaus soll deshalb nach aktuellem Stand 153 statt 158 Mitglieder haben. Die endgültige Entscheidung trifft der Landeswahlausschuss am 12. Oktober. handelsblatt.com

Fünf Sitze Unterschied wegen einer falschen Schnellmeldung.

Das ist kein Grund, die Wahl insgesamt infrage zu stellen. Es ist aber ein zwingender Grund, die Ergebnisübermittlung vollständig aufzuklären und neu zu organisieren.

Die Stimmen wurden korrekt dokumentiert

Zunächst muss sauber zwischen Auszählung und Übermittlung unterschieden werden.

Nach den bisher bekannten Angaben war die Niederschrift des Wahlvorstands korrekt. Der Fehler entstand offenbar bei der telefonisch übermittelten Schnellmeldung. Als beide Angaben miteinander verglichen wurden, fiel die Abweichung auf.

Das ist wichtig. Es gibt keinen Beleg dafür, dass Stimmen verschwunden, nachträglich verändert oder falsch gezählt wurden. Das schriftliche Protokoll erfüllte genau seine Aufgabe: Es machte den Fehler erkennbar und korrigierbar.

Wer daraus ohne Beweise Wahlmanipulation konstruiert, beschädigt das Vertrauen in die Demokratie ebenso wie eine Verwaltung, die einen solchen Übermittlungsfehler verharmlost.

Papier ist hier nicht das Problem. Papier war die Rückversicherung.

Das Problem ist ein Verfahren, in dem eine fehlerhafte telefonische Angabe zunächst als Ergebnis veröffentlicht werden konnte und eine andere Mandatsverteilung auslöste.

Vorläufig bedeutet nicht beliebig

Die Berliner Wahlergebnisse sind noch nicht endgültig. Der Landeswahlausschuss stellt das amtliche Endergebnis erst am 12. Oktober fest. Darauf weist der Landeswahlleiter ausdrücklich hin. Berlin.de

Dieser Vorbehalt ist sinnvoll. Zwischen Wahlabend und endgültigem Ergebnis werden Niederschriften geprüft, Rechenfehler korrigiert und Unstimmigkeiten geklärt.

Vorläufig darf aber nicht mit unverbindlich verwechselt werden.

Medien berichten auf dieser Grundlage. Parteien führen Koalitionsgespräche. Kandidaten rechnen mit einem Mandat. Bürger beurteilen Mehrheiten. Verbände und internationale Partner nehmen politische Veränderungen wahr.

Ein vorläufiges Wahlergebnis besitzt noch keine endgültige Rechtswirkung. Es hat trotzdem erhebliche politische Wirkung.

Deshalb muss bereits die Schnellmeldung nach einem verlässlichen und überprüfbaren Verfahren entstehen.

Berlin hat seine Vorgeschichte nicht hinter sich gelassen

Im Jahr 2021 musste die Wahl zum Abgeordnetenhaus vollständig wiederholt werden. Der Berliner Verfassungsgerichtshof stellte schwere und mandatsrelevante Wahlfehler fest. Ursache waren nach dem Urteil nicht unvorhersehbare Ereignisse, sondern Organisationsverschulden der zuständigen Behörden.

Falsche und fehlende Stimmzettel, zeitweise geschlossene Wahllokale sowie stundenlange Wartezeiten verletzten die Grundsätze der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit der Wahl. Der Verfassungsgerichtshof erklärte die Wahl am 16. November 2022 insgesamt für ungültig. Berlin.de

Die Wahl 2026 ist damit nicht gleichzusetzen. Diesmal gibt es nach dem bisher bekannten Stand keinen flächendeckenden Zusammenbruch und keine Anzeichen dafür, dass Menschen an der Stimmabgabe gehindert wurden.

Gerade wegen der Vorgeschichte muss Berlin aber strengere Maßstäbe anlegen.

Nach einem einmaligen Wahldebakel darf eine falsche Ergebnisübermittlung nicht als bedauerlicher Zahlendreher abgeheftet werden. Die Stadt muss zeigen, dass sie aus Fehlern systematisch lernt.

Wahlen sind eine Kernaufgabe des Staates

Liberale Politik verlangt keinen Staat, der jeden Lebensbereich lenkt. Sie verlangt einen Staat, der seine unverzichtbaren Aufgaben zuverlässig erfüllt.

Freie und gleiche Wahlen gehören an die erste Stelle dieser Aufgaben.

Der Staat darf Gastronomen, Bauherren, Selbstständige und Familien nicht mit immer neuen Nachweisen überziehen, während er bei der Übermittlung eines Wahlergebnisses auf ein Verfahren vertraut, das einen Wechsel von 80 Stimmen Vorsprung für die eine Kandidatin zu 34 Stimmen Vorsprung für den anderen Kandidaten nicht sofort erkennt.

Das ist die eigentliche Schieflage der Berliner Politik: maximale Regelungsfreude nach außen, zu wenig Prozesssicherheit im eigenen Haus.

Ein schlanker Staat ist kein schwacher Staat. Er konzentriert Personal, Geld und Aufmerksamkeit auf das, was nur er leisten kann. Eine ordnungsgemäße Wahl gehört dazu. Die politische Steuerung privater Ladenöffnungszeiten, Preise oder Geschäftsmodelle nicht.

Digitalisierung darf die Kontrolle nicht beseitigen

Die falsche Antwort wäre jetzt, die gesamte Wahl ins Internet zu verlagern.

Die Stimmabgabe auf Papier ist transparent, dezentral und ohne Spezialwissen nachzählbar. Bürger, Wahlhelfer und Parteien können den Vorgang beobachten. Das schützt Vertrauen.

Digitalisiert werden sollte nicht die geheime Wahlentscheidung, sondern die fehleranfällige Übermittlung und Prüfung der Ergebnisse.

Eine sichere Lösung muss einfach sein:

Erstens wird die unterschriebene Niederschrift weiterhin auf Papier erstellt und aufbewahrt.

Zweitens werden die Zahlen zusätzlich in ein einheitliches System eingegeben. Zwei Mitglieder des Wahlvorstands bestätigen die Übertragung unabhängig voneinander.

Drittens prüft das System automatisch, ob abgegebene Stimmen, gültige Stimmen, ungültige Stimmen und die Summen der Kandidaten rechnerisch zusammenpassen.

Viertens löst jede Abweichung zwischen digitaler Meldung und Niederschrift eine Sperre aus. Das Ergebnis darf dann nicht veröffentlicht werden, bevor der Unterschied geklärt ist.

Fünftens werden besonders knappe Wahlkreise automatisch für eine zweite Prüfung markiert. Das verändert keine Stimme und bevorzugt keine Partei. Es erhöht lediglich die Sorgfalt dort, wo ein kleiner Fehler große Folgen hat.

So verbindet man digitale Geschwindigkeit mit einer analogen Kontrollspur.

Kein neues Amt, sondern klare Verantwortung

Berlin braucht dafür keine zusätzliche Wahlbehörde, keinen Beauftragten und kein jahrelanges Modellprojekt.

Der Landeswahlleiter ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sowie für die Ermittlung des amtlichen Ergebnisses verantwortlich. Berlin.de

Die Bezirkswahlämter bleiben operativ notwendig. Dezentralität darf aber nicht zur Verantwortungsdiffusion werden.

Für Ergebnisübermittlung, Plausibilitätsprüfung, Korrektur und Veröffentlichung müssen berlinweit dieselben verbindlichen Standards gelten. Jeder Schritt braucht einen klar benannten Verantwortlichen. Jede nachträgliche Änderung muss dokumentiert werden.

Wer eine Zahl eingibt, muss erkennbar sein. Wer sie bestätigt, ebenfalls. Wer eine Warnung übergeht, muss dies begründen.

Das ist keine Überwachung der Wahlhelfer. Es ist ein sauberer Arbeitsablauf für eine sensible staatliche Aufgabe.

Der Fehlerbericht muss öffentlich werden

Landeswahlleiter und Bezirksamt Spandau müssen nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses erklären, wie die falsche Schnellmeldung zustande kam.

Nicht mit allgemeinen Formulierungen. Sondern konkret:

  • Welche Zahl wurde im Wahllokal festgestellt?
  • Welche Zahl wurde telefonisch übermittelt?
  • Wer nahm sie entgegen und wie wurde sie dokumentiert?
  • Welche Plausibilitätskontrollen fanden statt?
  • Wann wurde die Abweichung entdeckt?
  • Warum geschah das nicht vor der Veröffentlichung?
  • Welche technische oder organisatorische Änderung verhindert eine Wiederholung?

Personenbezogene Daten und der Schutz ehrenamtlicher Wahlhelfer müssen gewahrt bleiben. Die Prozesskette selbst gehört jedoch in die Öffentlichkeit.

Transparenz ist hier keine politische Demütigung. Sie ist die Voraussetzung für Vertrauen.

Das Ergebnis gilt unabhängig von der Partei

Dass nun ein Kandidat der AfD statt einer Kandidatin der CDU das Direktmandat erhält, darf für die Bewertung keine Rolle spielen.

Wahlrecht gilt nicht nach Sympathie. Ein korrekt festgestelltes Ergebnis muss anerkannt werden, unabhängig davon, ob es der eigenen politischen Überzeugung entspricht.

Man kann die AfD entschieden bekämpfen. Man kann vor ihren Positionen warnen und ihr politisch widersprechen. Man darf ihr aber kein gewonnenes Mandat vorenthalten. Ebenso hätte eine fehlerhafte Meldung zulasten jeder anderen Partei korrigiert werden müssen.

Der Rechtsstaat beweist sich gerade dann, wenn sein Verfahren einem politischen Gegner nützt.

Berlin muss aus 34 Stimmen lernen

Der Kontrollmechanismus hat am Ende funktioniert. Die Niederschrift war korrekt, die Abweichung wurde entdeckt und das vorläufige Ergebnis wird berichtigt.

Das verdient Anerkennung. Es genügt aber nicht.

Ein System ist nicht gut, nur weil es einen eigenen Fehler irgendwann findet. Es ist gut, wenn es vermeidbare Fehler vor ihrer Veröffentlichung erkennt und aus jeder Abweichung lernt.

Berlin sollte deshalb noch vor der nächsten Wahl ein einheitliches, doppelt bestätigtes und automatisch geprüftes Verfahren für Schnellmeldungen einführen. Der Abschlussbericht zu Spandau muss veröffentlicht werden. Das Abgeordnetenhaus sollte die Umsetzung kontrollieren, statt sofort nach einer neuen Behörde zu rufen.

Demokratie beginnt nicht bei Sonntagsreden. Sie beginnt bei einer korrekt übertragenen Zahl.

34 Stimmen haben in Spandau ein Direktmandat entschieden. Der Übermittlungsfehler verändert voraussichtlich fünf Sitze im Parlament.

Berlin darf Wahlen nicht länger am Telefon verwalten.