34 Stimmen, fünf Sitze: Berlin darf Wahlen nicht am Telefon verwalten

m Wahlkreis Spandau 1 lag nicht die CDU Kandidatin mit 80 Stimmen vorn, sondern der AfD Kandidat mit 34 Stimmen. Die schriftliche Niederschrift war korrekt, die telefonische Schnellmeldung falsch. Die Korrektur verändert voraussichtlich fünf Sitze im Abgeordnetenhaus. Das ist kein Beleg für Manipulation, aber ein ernster Fehler staatlicher Qualitätskontrolle. Berlin braucht eine überprüfbare digitale Übermittlung, das Vieraugenprinzip und einen öffentlichen Fehlerbericht.

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