Eine gute Bibliothek rechtfertigt keinen schlechten Vertrag. Bevor Berlin sich wegen der Zentral- und Landesbibliothek für Jahrzehnte finanziell bindet, müssen sämtliche Kosten, Risiken und Alternativen auf den Tisch.
Am 17. September, drei Tage vor der Abgeordnetenhauswahl, haben Finanzsenator Stefan Evers und der Geschäftsführer der Eigentümerin Commerz Real eine Absichtserklärung zum möglichen Umzug der Zentral- und Landesbibliothek in das Gebäude von Galeria am Alexanderplatz unterzeichnet.
Das kann eine große Chance sein. Es kann aber ebenso ein sehr teurer Irrweg werden.
Überzeugende Architekturzeichnungen und der Wunsch nach einem kulturellen Mittelpunkt ersetzen keine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Berlin braucht eine leistungsfähige Zentralbibliothek. Berlin braucht aber keinen weiteren Vertrag, dessen Risiken erst sichtbar werden, wenn ein Ausstieg kaum noch möglich ist.
Was jetzt tatsächlich vereinbart wurde
Die Absichtserklärung ist noch kein Kaufvertrag und nach Angaben beider Seiten keine verbindliche Vorfestlegung. Vorgesehen ist, bis Ende Oktober über die Bedingungen zu verhandeln. Angestrebt wird ein Ankaufs- und Erbbaurechtsmodell.
Das Gebäude soll bis 2030 umfassend erneuert werden. Nach den bisherigen Planungen könnte die Bibliothek rund 43.000 Quadratmeter nutzen. Davon wären etwa 28.000 Quadratmeter für das Publikum vorgesehen. Weitere rund 14.000 Quadratmeter sollen als Warenhaus oder für Einzelhandel und Gastronomie erhalten bleiben.
Ein endgültiger Vertrag könnte bis Ende 2027 beurkundet werden. Bis dahin gewährt die Eigentümerin dem Land Exklusivität. Die neue Landesregierung müsste voraussichtlich bis Ende Juni 2027 einen Nachtragshaushalt aufstellen. In früheren Debatten war von einem Volumen von bis zu 600 Millionen Euro über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren die Rede. Eine ähnlich hohe Summe wird für die Sanierung der beiden heutigen Standorte genannt. rbb24, 17. September 2026: Landesbibliothek soll ins Galeria Haus am Alexanderplatz
Das sind die bekannten Tatsachen. Sie reichen noch nicht für eine verantwortbare Entscheidung.
Die ZLB braucht eine Lösung
Die heutigen Standorte in der Amerika-Gedenkbibliothek und in der Breiten Straße sind sanierungsbedürftig und nach Darstellung der ZLB zu klein. Die Bibliothek möchte ihre Bestände und Angebote unter einem Dach zusammenführen. Sie bietet Lernorte, digitale Angebote, Beratung, Veranstaltungen und den Zugang zu Wissen. Zentral- und Landesbibliothek Berlin: ZLB unter einem Dach
Wer den geplanten Standort kritisch prüft, stellt deshalb nicht die Bibliothek infrage.
Im Gegenteil. Gerade ein wichtiges öffentliches Angebot verdient eine Lösung, die dauerhaft funktioniert und nicht nach wenigen Jahren zur finanziellen Belastungsprobe wird.
Der Alexanderplatz ist zentral, hervorragend angebunden und wird täglich von sehr vielen Menschen genutzt. Eine Bibliothek könnte dort neue Besucher erreichen und dem Gebäude nach dem Niedergang des klassischen Warenhausmodells eine neue Perspektive geben.
Doch ein guter Standort ist noch kein guter Vertrag.
Der Zeitpunkt ist politisch falsch
Eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung ist keine vollendete Tatsache. Politisch bleibt der Zeitpunkt trotzdem problematisch.
Nur drei Tage nach der Unterzeichnung wählen die Berlinerinnen und Berliner ein neues Abgeordnetenhaus. Die Zusammensetzung der nächsten Regierung ist offen. Trotzdem schafft der amtierende Finanzsenator einen bevorzugten Verhandlungsweg, einen Zeitplan und eine Exklusivität bis Ende 2027.
Das bindet die nächste Regierung nicht formal. Es erzeugt aber Erwartungen. Planungen werden vertieft, Berater beschäftigt und Verhandlungen auf einen bestimmten Standort konzentriert. Mit jedem weiteren Schritt steigen die politischen und praktischen Kosten eines Abbruchs.
Genau so entstehen Fakten, ohne dass bereits ein Vertrag unterschrieben wurde.
Eine Regierung bleibt bis zum letzten Tag handlungsfähig. Sie sollte kurz vor einer Wahl jedoch Zurückhaltung üben, wenn Entscheidungen den Haushalt über Jahrzehnte prägen können. Stefan Evers hätte die Verhandlungen dokumentieren und der nächsten Regierung geordnet übergeben können. Für eine öffentlichkeitswirksame Unterzeichnung unmittelbar vor der Wahl bestand keine erkennbare Notwendigkeit.
600 Millionen Euro sind keine Rechengröße für eine Pressemitteilung
Berlin erwartet für 2026 ein Finanzierungsdefizit von knapp 4,6 Milliarden Euro. Einnahmen von rund 39,1 Milliarden Euro stehen voraussichtlich Ausgaben von 43,7 Milliarden Euro gegenüber. Finanzsenator Evers selbst fordert deshalb klare Prioritäten und eine kritische Prüfung der Ausgaben. Berliner Senat, 1. September 2026: Statusbericht zur Haushaltslage
Dieser Maßstab muss auch für das eigene Prestigeprojekt gelten.
Der Hinweis, die Sanierung der Bestandsgebäude könne ähnlich teuer werden, genügt nicht. Zwei Zahlen derselben Größenordnung ergeben noch keinen belastbaren Vergleich.
Notwendig ist eine vollständige Betrachtung über die gesamte Nutzungsdauer:
- Kaufpreis oder Zahlungen für das Erbbaurecht
- Umbau und technische Erneuerung
- Finanzierungskosten
- Betrieb, Energie, Sicherheit und Instandhaltung
- Umzug, Zwischenlösungen und mögliche Verzögerungen
- Verwertung oder weitere Nutzung der bisherigen Standorte
- Risiken aus Baupreissteigerungen und Nachträgen
- Wert des Grundstücks und des Gebäudes am Ende der Vertragsdauer
- Kosten eines späteren Ausstiegs oder einer notwendigen Anpassung
Erst wenn diese Punkte für alle ernsthaften Varianten nach derselben Methode berechnet wurden, ist ein Vergleich möglich.
Das ist keine übertriebene Forderung. Paragraf 7 der Berliner Landeshaushaltsordnung verpflichtet das Land zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Er verlangt bei Maßnahmen von finanzieller Bedeutung angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das gilt nicht erst nach einer politischen Vorentscheidung, sondern bevor sie fällt.
Exklusivität darf Wettbewerb nicht ersetzen
Ein bestehendes Warenhaus am Alexanderplatz ist schwer mit einem gewöhnlichen Bürogebäude zu vergleichen. Größe, Lage und Verkehrsanbindung machen das Objekt besonders. Das kann direkte Verhandlungen sachlich erklären.
Es darf aber nicht dazu führen, dass der Staat nur noch über den Preis dieses einen Gebäudes spricht.
Commerz Real kennt das politische Interesse Berlins. Die Eigentümerin weiß, dass der Senat den Standort öffentlich aufgewertet hat und die Bibliothek ihn ausdrücklich befürwortet. Das stärkt ihre Verhandlungsposition. Das ist kein Vorwurf, sondern normales wirtschaftliches Verhalten.
Gerade deshalb muss Berlin Alternativen glaubwürdig offenhalten.
Dazu gehören die Sanierung und Erweiterung der Bestandsstandorte, andere bestehende Immobilien, ein Neubau auf landeseigenem Grund sowie eine weiterhin geteilte Lösung mit besserer Arbeitsteilung. Nicht jede Variante wird überzeugen. Aber jede ernsthafte Variante muss mit denselben Annahmen gerechnet werden.
Wer vor einer Preisverhandlung erklärt, dass er genau dieses Objekt unbedingt möchte, darf sich über einen selbstbewussten Verkäufer nicht wundern.
Das Land darf kein privates Immobilienrisiko übernehmen
Die Umnutzung eines Warenhauses kann ein hervorragendes Beispiel für private Initiative und neue Stadtentwicklung sein. Einzelhandel verändert sich. Gebäude müssen neue Nutzungen finden. Private Eigentümer sollen dafür Konzepte entwickeln und Kapital einsetzen.
Eine öffentliche Bibliothek kann Teil eines gemischten Modells sein. Sie darf aber nicht zum Instrument werden, mit dem der Steuerzahler den wirtschaftlichen Erfolg einer privaten Immobilie garantiert.
Deshalb muss sauber getrennt werden:
- Welche Umbauten benötigt ausschließlich die Bibliothek?
- Welche Investitionen steigern allgemein den Wert des Gebäudes?
- Wer trägt Baukostenüberschreitungen?
- Wer haftet für Verzögerungen und technische Mängel?
- Welche Einnahmen entstehen aus Einzelhandel und Gastronomie?
- Profitieren die Steuerzahler von späteren Wertsteigerungen?
Ein vernünftiger Vertrag verteilt Chancen und Risiken. Ein schlechter Vertrag privatisiert die Wertsteigerung und überlässt der öffentlichen Hand die Kosten.
Berlin sollte weder Warenhausbetreiber noch Immobilienentwickler spielen. Das Land soll definieren, welche Bibliotheksleistung es benötigt, und dafür im Wettbewerb die wirtschaftlichste Lösung beschaffen.
Fünf Bedingungen vor jeder weiteren Bindung
Erstens muss die Absichtserklärung veröffentlicht werden. Geschäftsgeheimnisse können in begründeten Fällen geschützt werden. Die politischen, zeitlichen und finanziellen Eckpunkte eines Projekts mit einem möglichen Volumen von 600 Millionen Euro gehören jedoch in die Öffentlichkeit.
Zweitens braucht Berlin einen unabhängigen Variantenvergleich. Nicht nur Galeria gegen Bestandssanierung, sondern alle realistischen Modelle müssen mit vollständigen Lebenszykluskosten untersucht werden.
Drittens muss eine feste Kostenobergrenze gelten. Baupreissteigerungen und Planungsänderungen dürfen nicht automatisch beim Land landen. Wer baut und kalkuliert, muss einen erheblichen Teil des Risikos tragen.
Viertens darf es keinen Nachtragshaushalt geben, bevor Abgeordnetenhaus und Öffentlichkeit den vollständigen Wirtschaftlichkeitsnachweis kennen. Erst die Zahlen, dann die Zustimmung.
Fünftens muss die neue Regierung frei entscheiden können. Die Absichtserklärung darf weder politisch noch organisatorisch als Vorentscheidung behandelt werden. Wenn das Galeria Modell überzeugt, wird es auch eine offene Prüfung bestehen.
Berlin braucht eine Bibliothek, keinen Glaubenssatz
Der mögliche Umzug an den Alexanderplatz verdient eine faire Prüfung. Die Idee hat Stärken. Sie ist zentral, sichtbar und könnte einem bestehenden Gebäude neues Leben geben.
Aber Begeisterung ist keine Haushaltsführung.
Bei einem Projekt dieser Größenordnung darf die Politik nicht zuerst ein Wunschobjekt auswählen und danach die passende Rechnung suchen. Sie muss den Bedarf bestimmen, Alternativen vergleichen, Risiken zuordnen und erst dann verhandeln.
Berlin hat zu wenig Geld für Entscheidungen aus dem Bauch heraus. Und die Steuerzahler haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Verpflichtungen in ihrem Namen vorbereitet werden.
Die nächste Landesregierung sollte deshalb am ersten Tag sämtliche Unterlagen offenlegen und den Variantenvergleich veröffentlichen. Vorher darf es keinen Vertrag und keinen Nachtragshaushalt geben.
Eine starke Zentralbibliothek ist ein Gewinn für Berlin. Ein Vertrag im Blindflug wäre es nicht.
Erst rechnen. Dann kaufen.