Bezahlbare Wohnungen gehören zu den drängendsten Problemen Berlins. Die Angebotsmieten steigen, Sozialbindungen laufen aus und besonders Menschen mit niedrigen oder mittleren Einkommen finden kaum noch eine passende Wohnung.
DIE LINKE verspricht in ihrem Wahlprogramm zur Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026 eine grundlegende Wende. Mieten sollen gedeckelt, große Wohnungsunternehmen vergesellschaftet und private Vermieter zu sozialen Mieten verpflichtet werden. Gleichzeitig sollen jährlich 7.500 kommunale Wohnungen entstehen.
Das klingt zunächst konsequent. Doch welche Forderungen kann Berlin tatsächlich umsetzen? Welche Maßnahmen sind unbezahlbar, rechtlich unsicher oder ausschließlich Sache des Bundes?
Was Berlin bei landeseigenen Wohnungen entscheiden kann
Rund 400.000 Wohnungen gehören den landeseigenen Wohnungsunternehmen. Hier verfügt Berlin tatsächlich über einen erheblichen Gestaltungsspielraum.
DIE LINKE will zunächst einen einjährigen Mietenstopp durchsetzen und spätere Erhöhungen auf höchstens ein Prozent pro Jahr begrenzen. Bei Wiedervermietungen soll die Miete zehn Prozent unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Solche Vorgaben sind grundsätzlich möglich. Berlin handelt hier nicht als Gesetzgeber für den gesamten Wohnungsmarkt, sondern als Eigentümer seiner Wohnungsunternehmen.
Allerdings sind niedrigere Mieten nicht kostenlos. Die Unternehmen müssen ihre Gebäude instand halten, energetisch sanieren und neue Wohnungen bauen. Bleiben ihre Einnahmen dauerhaft hinter den Kosten zurück, muss das Land die Differenz ausgleichen.
Die Entlastung der Mieter wird damit aus Steuermitteln oder durch neue Schulden finanziert. Das kann politisch gewollt sein. Ehrlicherweise muss es aber auch so benannt werden.
Ein kommunales Bauprogramm für zehn Milliarden Euro
DIE LINKE will den landeseigenen Unternehmen jährlich bis zu zwei Milliarden Euro Eigenkapital zur Verfügung stellen. Damit sollen jedes Jahr 7.500 kommunale Wohnungen entstehen. Die Mieten sollen abhängig vom Einkommen zwischen sechs und zwölf Euro je Quadratmeter liegen.
Grundsätzlich ist das möglich. Die angestrebte Größenordnung ist jedoch außerordentlich ambitioniert.
Öffentliche Bauherren stellten 2024 in Berlin 3.439 Wohnungen fertig. Die kommunale Bauleistung müsste also mehr als verdoppelt werden. Das benötigt Grundstücke, Baurecht, Planungskapazitäten, Bauunternehmen und Fachkräfte. Geld allein beseitigt diese Engpässe nicht.
Über eine fünfjährige Legislaturperiode würde das Programm bis zu zehn Milliarden Euro Eigenkapital beanspruchen. Zum Vergleich: Der gesamte Berliner Haushalt umfasst 2026 rund 45,5 Milliarden Euro. Für sämtliche Investitionen des Landes sind im Doppelhaushalt 2026 und 2027 zusammen etwas mehr als 12,2 Milliarden Euro vorgesehen.
Hinzu kommen die weiteren Forderungen der Linken:
- die Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen,
- der Ankauf zusätzlicher Wohnungsbestände,
- Zuschüsse für energetische Sanierungen,
- die Förderung von Genossenschaften,
- ein Heizkostenfonds,
- ein Kautionsfonds,
- neue Behörden und zusätzliches Personal,
- die Verlängerung auslaufender Sozialbindungen.
Eine vollständige Gegenfinanzierung enthält das Wahlprogramm nicht.
Wohnungen für sechs Euro je Quadratmeter sind möglich, aber nicht kostendeckend
Auch kommunale Wohnungsunternehmen können sich den Baukosten nicht entziehen. Grundstücke, Baumaterialien, Arbeitskräfte, Planung, technische Standards und Finanzierung müssen bezahlt werden.
Eine Neubaumiete von sechs Euro je Quadratmeter lässt sich deshalb nicht allein durch serielles Bauen oder effizientere Planung erreichen. Sie setzt eine sehr hohe öffentliche Förderung voraus.
Das zeigt bereits die bestehende Berliner Neubauförderung. Je nach Fördermodell beginnen die Mieten derzeit zwischen sieben und 11,50 Euro je Quadratmeter. Im Jahr 2025 wurden für 5.175 geförderte Wohnungen mehr als 1,3 Milliarden Euro Fördervolumen bewilligt.
Das Versprechen niedriger kommunaler Neubaumieten ist somit nicht unmöglich. Es ist aber ein milliardenschweres Subventionsprogramm.
Die Vergesellschaftung schafft keine neue Wohnung
DIE LINKE will den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ umsetzen und rund 220.000 Wohnungen in Gemeineigentum überführen.
Artikel 15 des Grundgesetzes lässt eine Vergesellschaftung grundsätzlich zu. Deshalb wäre es falsch, die Forderung pauschal als verfassungswidrig abzutun.
Ebenso falsch ist allerdings die Behauptung, die rechtlichen Fragen seien längst geklärt. Artikel 15 wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie in einer vergleichbaren Größenordnung angewendet.
Ungeklärt sind insbesondere:
- die Abgrenzung der betroffenen Unternehmen,
- die Höhe der Entschädigung,
- die Gleichbehandlung der Eigentümer,
- die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs,
- die Finanzierung,
- die künftige Organisationsform.
Mit jahrelangen Gerichtsverfahren wäre zu rechnen. Solange die Entschädigungshöhe nicht feststeht, kann niemand seriös sagen, welche finanziellen Verpflichtungen Berlin damit eingehen würde.
Vor allem aber gilt: Durch einen Eigentümerwechsel entsteht keine einzige zusätzliche Wohnung.
Eine Vergesellschaftung kann Einfluss auf Mieten, Sanierungen und die Verwendung von Gewinnen haben. Den eigentlichen Wohnungsmangel löst sie nicht.
Das Sicher Wohnen Gesetz steht rechtlich auf unsicherem Boden
Besonders weitreichend ist das sogenannte Sicher Wohnen Gesetz. Private Vermieter mit mindestens 50 Wohnungen sollen verpflichtet werden, einen Teil ihrer frei werdenden Wohnungen zu staatlich begrenzten Mieten anzubieten.
Je nach Bestandsgröße soll die Quote zwischen einem Drittel und 50 Prozent liegen. Nach Berechnung der Linken könnten so jährlich rund 17.000 Wohnungen bezahlbar vermietet werden.
Diese Prognose setzt allerdings voraus, dass das Gesetz überhaupt Bestand hat.
Eine solche Regelung würde gleichzeitig in die Eigentumsfreiheit, die Vertragsfreiheit, die Auswahl der Mieter und die Höhe der Miete eingreifen. Sie beträfe auch Wohnungen, die ohne öffentliche Förderung gebaut oder gekauft wurden.
Hinzu kommt die Frage der Gesetzgebungskompetenz. Der Berliner Mietendeckel wurde 2021 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, weil das Mietpreisrecht bereits durch den Bund geregelt ist. Das Sicher Wohnen Gesetz bewegt sich erneut sehr nah am bundesrechtlichen Mietrecht.
Die sozialen Wiedervermietungsquoten gehören deshalb zu den rechtlich unsichersten Forderungen des gesamten Programms.
Mehr Personal gegen Mietwucher ist sinnvoll
Realistischer ist die Forderung, Mietwucher konsequenter zu verfolgen. Berlin kann zusätzliches Personal einstellen, Verfahren vereinheitlichen und spezialisierte Stellen schaffen.
Das wäre sinnvoll. Bereits bestehendes Recht muss auch durchgesetzt werden.
Allerdings ist nicht jede hohe Miete automatisch illegal. Je nach Rechtsgrundlage müssen weitere Voraussetzungen nachgewiesen werden. Dazu kann etwa gehören, dass ein geringes Angebot oder eine persönliche Zwangslage ausgenutzt wurde.
Die Linke behauptet aufgrund ihres eigenen Mietwucher Checks, zwei Drittel aller überprüften Mieten seien illegal hoch. Das ist so nicht belastbar.
Die Teilnehmer haben sich freiwillig an dem Check beteiligt. Es handelt sich nicht um eine repräsentative Stichprobe aller Berliner Mietverhältnisse. Außerdem ist eine rechnerische Auffälligkeit noch keine rechtskräftig festgestellte Rechtsverletzung.
Mehr Kontrollen sind richtig. Politische Hochrechnungen ersetzen aber keine gerichtsfesten Beweise.
Ein Wohnrecht durch Hausbesetzung?
Noch problematischer ist die Forderung, die Besetzung einer seit mindestens einem Jahr leer stehenden Wohnung könne zu einem dauerhaften Wohnrecht führen.
Berlin kann rechtswidrigen Leerstand verfolgen, Ersatzvornahmen anordnen und unter bestimmten Voraussetzungen Treuhänder einsetzen. Eine Hausbesetzung begründet jedoch keinen Mietvertrag.
Ein gesetzlich geschaffenes dauerhaftes Wohnrecht für Besetzer wäre ein schwerwiegender Eingriff in das Eigentum. Eine solche Regelung dürfte sowohl mit Artikel 14 des Grundgesetzes als auch mit dem bundesrechtlichen Schutz von Eigentum und Besitz kollidieren.
Diese Forderung ist deshalb kaum realistisch umsetzbar.
Zwei Drittel Sozialwohnungen können Neubau verhindern
Bei größeren privaten Bauvorhaben will DIE LINKE mindestens zwei Drittel der Fläche für mietpreisgebundene Wohnungen reservieren. Alternativ sollen die Eigentümer 50 Prozent der Baufläche zu einem niedrigen Wert an das Land abtreten.
Sozialer Wohnungsbau ist notwendig. Die Höhe der Quote entscheidet jedoch darüber, ob ein Projekt noch wirtschaftlich realisiert werden kann.
Werden die Belastungen zu hoch, bauen private Eigentümer nicht automatisch sozialer. Sie bauen möglicherweise gar nicht mehr.
Das wäre für Berlin besonders problematisch. Zwischen 2011 und 2024 wurden rund 45,7 Prozent der neuen Wohnungen durch private Wohnungsunternehmen errichtet. Auf öffentliche Bauherren entfielen lediglich 16,1 Prozent.
DIE LINKE will diesen privaten Neubau stärker belasten und gleichzeitig durch kommunalen Neubau ersetzen. Ob die landeseigenen Unternehmen die entstehende Lücke tatsächlich schließen könnten, ist mehr als fraglich.
Beschleunigung mit zusätzlichen Vorgaben?
Das Wahlprogramm verspricht schnellere Planungen und Genehmigungen. Gleichzeitig lehnt DIE LINKE wesentliche Elemente des Schneller Bauen Gesetzes und des sogenannten Bau Turbos ab.
Darüber hinaus fordert sie:
- zusätzliche Beteiligungsverfahren,
- höhere Sozialquoten,
- strengere ökologische Vorgaben,
- weitreichende Abrissverbote,
- mehr kommunale Prüfungen,
- weitere Vorgaben für Baustoffe und Bauweisen.
Jede einzelne Forderung kann politisch begründet werden. In ihrer Summe führen diese Vorgaben aber nicht zu schnelleren, günstigeren Bauvorhaben.
Berlin benötigt eine Beschleunigung, die diesen Namen auch verdient. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, digitale Verfahren, verbindliche Fristen, ausreichend Personal und weniger widersprüchliche Vorschriften.
Die Linke verteilt vor allem den Mangel
Das Wohnprogramm der Linken besteht keineswegs ausschließlich aus unrealistischen Forderungen. Mieterschutz, eine bessere Verfolgung von Zweckentfremdung, mehr Sozialwohnungen, eine schnellere Bearbeitung von Wohngeld und Wohnberechtigungsscheinen sowie die Förderung von Genossenschaften sind wichtige Anliegen.
Das grundlegende Problem bleibt jedoch ungelöst.
Berlin fehlen Wohnungen. Der Senat geht von einem Bedarf von durchschnittlich rund 20.000 neuen Wohnungen pro Jahr aus. Besonders knapp sind bezahlbare Wohnungen für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen.
Das Programm der Linken konzentriert sich vor allem darauf, vorhandene Wohnungen anders zu verteilen, Mieten zu begrenzen und Eigentümer stärker zu regulieren. Einige Mieter würden davon profitieren. Neue Wohnungen entstehen dadurch aber nicht.
Gleichzeitig drohen hohe Sozialquoten, zusätzliche Auflagen, Abrissverbote und wirtschaftlich nicht tragfähige Mietvorgaben den privaten Neubau weiter auszubremsen.
Berlin braucht beides: wirksamen Mieterschutz und wesentlich mehr Wohnungen.
Dazu gehören schnelleres Baurecht, Nachverdichtung mit Augenmaß, neue Stadtquartiere, die Umwandlung geeigneter Gewerbeimmobilien, eine gezielte Sozialwohnungsförderung und verlässliche Bedingungen für kommunale, genossenschaftliche und private Bauherren.
Wer den Wohnungsmangel wirklich bekämpfen will, darf sich nicht darauf beschränken, den Mangel gerechter zu verwalten.
Berlin muss bauen.