Pflegereform: Mehr zahlen ist keine Reform

Die Bundesregierung nennt es Pflegereform. Tatsächlich erhöht sie Beiträge, streicht Leistungen und verschiebt die eigentliche Reform in eine Kommission.

Das ist keine Neuordnung. Es ist eine Notoperation am Umlagesystem.

Am 30. September hat das Bundeskabinett das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Der Handlungsdruck ist unbestreitbar. Mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Ohne Gegenmaßnahmen erwartet die Bundesregierung für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro. Für 2028 rechnet sie bereits mit 15,4 Milliarden Euro. Bundesregierung: Pflege sichern, Angehörige stärken Bundesregierung

Eine Regierung muss auf solche Zahlen reagieren.

Sie muss den Bürgern aber ehrlich sagen, ob sie ein System reformiert oder nur dessen nächste Rechnung verteilt.

Beim Pflegeneuordnungsgesetz geschieht vor allem Letzteres.

Der allgemeine Beitrag bleibt nur auf dem Papier stabil

Die Bundesregierung wirbt damit, den allgemeinen Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent zu halten. Das klingt nach Entlastung. Für viele Versicherte und Arbeitgeber wird es trotzdem teurer.

Ab 2027 soll der Zuschlag für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen. Dadurch erwartet die Pflegeversicherung im ersten Jahr 3,3 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen.

Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 Euro im Monat steigen. Das belastet Beschäftigte mit höheren Einkommen und ihre Arbeitgeber zusätzlich.

Ab 2028 ist ein Zuschlag von 0,52 Prozent für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern vorgesehen. Auch Minijobs sollen dann Beiträge zur Pflegeversicherung auslösen. Die Mehrkosten von rund 1,4 Milliarden Euro jährlich tragen die Arbeitgeber.

Der Gesetzentwurf selbst beziffert die zusätzlichen Belastungen der Versicherten ab 2028 auf insgesamt 3,56 Milliarden Euro. Bis 2030 sollen sie auf 3,87 Milliarden Euro steigen. Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz, Seiten 4 bis 7 bundesgesundheitsministerium.de

Der Beitragssatz bleibt also stabil, weil die Regierung an mehreren anderen Stellen mehr Geld einzieht.

Das ist politische Buchhaltung. Keine Beitragsstabilität.

Kinderlosigkeit ist kein Sanierungskonzept

Eltern leisten durch die Erziehung ihrer Kinder einen besonderen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Systems. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb verlangt, die Zahl der Kinder bei den Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung stärker zu berücksichtigen. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. April 2022 bundesverfassungsgericht.de

Diese verfassungsrechtliche Vorgabe rechtfertigt eine Differenzierung. Sie macht aber nicht jede beliebige Erhöhung des Zuschlags für Kinderlose zu einer Strukturreform.

Kinderlosigkeit hat viele Gründe. Manche Menschen entscheiden sich bewusst dagegen. Andere können keine Kinder bekommen, haben keinen Partner gefunden oder tragen auf andere Weise Verantwortung für Angehörige und Gesellschaft.

Der Staat muss diese Lebensentwürfe nicht bewerten.

Vor allem löst ein höherer Zuschlag kein einziges strukturelles Problem der Pflegeversicherung. Er schafft keine Pflegekraft, senkt keine Dokumentationspflicht und erhöht nicht die Produktivität einer Einrichtung. Er liefert nur kurzfristig mehr Geld.

Ein überfordertes Umlagesystem wird nicht zukunftsfest, indem die Politik eine kleinere Gruppe immer stärker belastet.

Die Reform spart auch bei Pflegebedürftigen

Die andere Seite der Rechnung sind Leistungskürzungen.

Die für 2028 vorgesehene Dynamisierung der Leistungen entfällt. Allein dadurch will die Pflegeversicherung 4,7 Milliarden Euro sparen. Eine jährliche Anpassung an die Kerninflation soll erst 2029 beginnen.

Der bisherige Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 wird gestrichen. Das soll 2027 rund 800 Millionen Euro und ab 2029 eine Milliarde Euro jährlich einsparen.

Zudem werden die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 angepasst. Die Regierung erwartet dadurch Minderausgaben von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2027. Bis 2030 sollen es 4,2 Milliarden Euro sein. Bereits eingestufte Pflegebedürftige erhalten Bestandsschutz. bundesgesundheitsministerium.de

Man kann Zugangsregeln überprüfen. Ein Sozialversicherungssystem darf nicht jede Leistung unabhängig von Bedarf und Wirkung ausweiten. Prävention und Rehabilitation müssen Vorrang haben, wenn sie Selbstständigkeit erhalten können.

Aber die Zahlen zeigen, worum es tatsächlich geht: Künftig sollen weniger neue Antragsteller oder niedrigere Pflegegrade in das System gelangen. Das kann fachlich richtig sein. Es muss jedoch offen benannt und anhand medizinischer Kriterien überprüfbar begründet werden.

Wer Milliarden spart, indem er Schwellenwerte verändert, darf nicht so tun, als gehe es lediglich um eine präzisere Begutachtung.

Gute Ansätze ändern den Grundfehler nicht

Der Gesetzentwurf enthält sinnvolle Punkte.

Ein digitales Pflegecockpit soll Informationen, Anträge und Leistungsübersichten an einem Ort bündeln. Verschiedene Leistungen der häuslichen Pflege werden zu flexibleren Budgets zusammengeführt. Ein Überbrückungsbudget soll helfen, wenn die pflegende Person plötzlich ausfällt.

Auch der Grundsatz „Reha vor Pflege“ ist richtig. Jede Maßnahme, die Selbstständigkeit erhält, hilft den Betroffenen und entlastet das System. Pflegeeinrichtungen sollen außerdem mehr Spielraum für technische und organisatorische Innovationen bekommen.

Diese Schritte können den Alltag erleichtern.

Sie rechtfertigen aber keine neue Ausgabenmaschine. Für die Digitalisierung der Langzeitpflege sollen zwei Milliarden Euro aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt werden. 1,6 Milliarden Euro kommen aus dem Sondervermögen des Bundes, bis zu 400 Millionen Euro sollen die Länder beisteuern. BMG

Digitalisierung muss sich an Ergebnissen messen lassen. Wie viele Arbeitsstunden entfallen? Welche Dokumentationspflicht wird abgeschafft? Welche Verwaltungskosten sinken? Welche Technik verbessert nachweisbar die Versorgung?

Ein neues Portal und ein verstetigtes Kompetenzzentrum sind noch keine Produktivitätssteigerung.

Der Staat sollte offene Standards, Datenschutz und verlässliche Schnittstellen schaffen. Welche Software und welche Technik eingesetzt wird, entscheiden Pflegeeinrichtungen und Anbieter besser im Wettbewerb.

Die eigentliche Reform kommt später

Der deutlichste Satz steht nicht in der politischen Überschrift, sondern im Kleingedruckten.

Eine Pflegestrukturkommission soll ab Oktober Vorschläge für eine langfristig tragfähige Finanzierung erarbeiten. Ihre Ergebnisse werden bis Ende Januar 2027 erwartet. Weitere Reformen sollen zum 1. Juli 2027 folgen. Bundesregierung

Das bedeutet: Die Regierung beschließt heute höhere Beiträge und niedrigere Ausgaben. Über die Struktur will sie morgen reden.

Im Gesetzentwurf steht unter dem Punkt „Alternativen“ lediglich: keine.

Das ist erstaunlich fantasielos für ein System mit einem erwarteten Defizit von mehr als 15 Milliarden Euro.

Es gibt sehr wohl Alternativen. Sie sind politisch unbequem, weil sie Ehrlichkeit über Grenzen, Eigenvorsorge und Wettbewerb verlangen.

Pflegeversicherung muss wieder Versicherung werden

Die soziale Pflegeversicherung ist ausdrücklich eine Teilversicherung. Sie kann und wird nicht sämtliche Kosten jeder Pflegesituation tragen.

Diese Grenze muss verständlich und verlässlich sein.

Der Staat sollte einen klar definierten Basisschutz gewährleisten. Seine Leistungen müssen regelmäßig und nach einer transparenten Regel angepasst werden. Politisch versprochene Zusatzleistungen ohne dauerhafte Finanzierung darf es nicht mehr geben.

Gesamtgesellschaftliche Aufgaben gehören in den Bundeshaushalt und nicht versteckt in die Beiträge einer begrenzten Versichertengruppe. Wenn der Staat familienpolitische oder arbeitsmarktpolitische Ziele verfolgt, muss er sie aus Steuern finanzieren und jährlich im Haushalt rechtfertigen.

So werden Kosten sichtbar. Und nur sichtbare Kosten können politisch priorisiert werden.

Private Vorsorge darf kein nachträglicher Gedanke bleiben

Im Gesetzentwurf kündigt die Bundesregierung lediglich an, später zu prüfen, wie private und betriebliche Vorsorge gestärkt werden kann.

Auch das ist zu wenig.

Wer früh vorsorgt, entlastet sich selbst, seine Familie und langfristig die Solidargemeinschaft. Dafür braucht es einfache, portable und transparente Lösungen. Beschäftigte müssen private oder betriebliche Pflegevorsorge beim Arbeitgeberwechsel mitnehmen können. Leistungen und Kosten müssen verständlich vergleichbar sein. Kleine Arbeitgeber dürfen nicht durch komplizierte Haftungs- und Dokumentationspflichten abgeschreckt werden.

Der Staat soll keinen Tarif vorschreiben und kein neues Fördermonster bauen. Er soll verlässliche Regeln setzen, Wettbewerb ermöglichen und die Bürger früh über die Grenzen der gesetzlichen Pflegeversicherung informieren.

Eigenverantwortung beginnt mit Wahrheit.

Wer Menschen jahrzehntelang den Eindruck vermittelt, ihre Beiträge deckten später sämtliche Pflegekosten, verhindert rechtzeitige Vorsorge.

Häusliche Pflege braucht Wahlfreiheit

Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Angehörige, Nachbarn, ambulante Dienste und ehrenamtliche Helfer tragen einen erheblichen Teil der Verantwortung.

Diese Strukturen brauchen keine immer detailliertere staatliche Steuerung. Sie brauchen flexible Budgets und echte Wahlfreiheit.

Pflegebedürftige sollten selbst entscheiden können, ob sie zugelassene Pflegedienste, anerkannte Einzelhelfer, technische Assistenz oder Entlastung für Angehörige nutzen. Missbrauch muss kontrolliert und verfolgt werden. Die Politik darf aber nicht jede Stunde und jede Hilfeform zentral vorgeben.

Die geplante Bündelung von Leistungen weist in die richtige Richtung. Sie muss konsequent weitergeführt werden.

Geld folgt dem Menschen. Nicht der Einrichtung.

Der Bundestag muss nachbessern

Das Pflegeneuordnungsgesetz ist noch nicht beschlossen. Nach dem Kabinett beginnt das parlamentarische Verfahren.

Der Bundestag sollte den Entwurf grundlegend ändern.

Erstens müssen sämtliche Belastungen offen als Beitragserhöhungen ausgewiesen werden. Ein stabiler allgemeiner Satz darf nicht als politische Beruhigungspille dienen.

Zweitens braucht jede Änderung der Pflegegrade eine unabhängige medizinische Begründung und eine Evaluation ihrer Folgen.

Drittens müssen versicherungsfremde Aufgaben aus Steuern finanziert werden.

Viertens braucht Deutschland jetzt einen verbindlichen Rahmen für private und betriebliche Pflegevorsorge. Nicht erst einen Prüfauftrag.

Fünftens müssen Pflegeeinrichtungen echte Freiräume für Technik, neue Arbeitsmodelle und Kooperationen erhalten. Förderung darf Wettbewerb nicht ersetzen.

Pflege ist eine der großen Freiheitsfragen einer alternden Gesellschaft. Es geht um Selbstständigkeit, um die Verantwortung von Familien und um die Sicherheit, im Ernstfall menschenwürdig versorgt zu werden.

Dieses Ziel verdient mehr als eine neue Rechnung.

Mehr zahlen ist keine Reform. Der Bundestag muss aus der Notoperation endlich eine tragfähige Neuordnung machen.