Sicherheit entsteht nicht, wenn Geheimdienste alles dürfen. Sicherheit entsteht, wenn der Staat konkrete Gefahren entschlossen bekämpft und zugleich die Freiheit seiner Bürger schützt.
CDU und SPD wollen das Nachrichtendienstrecht grundlegend umbauen. Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz sollen mehr Daten sammeln, neue operative Befugnisse erhalten und im Cyberraum nicht nur beobachten, sondern auch eingreifen können.
Deutschland muss sich gegen Terrorismus, Spionage, Sabotage und hybride Angriffe verteidigen können. Das ist eine Kernaufgabe des Staates. Aber gerade weil Nachrichtendienste im Verborgenen arbeiten, brauchen ihre Befugnisse enge Grenzen und wirksame Kontrolle.
Der vorliegende Gesetzentwurf hält diesen Maßstab nicht ein.
Datensammeln auf Vorrat ist keine Sicherheitsstrategie
Nach den Plänen der Bundesregierung soll der BND erhobene Daten zunächst ohne Sichtung speichern dürfen. Für Inhaltsdaten sind bis zu sechs Monate vorgesehen, für Metadaten bis zu zwölf Monate. Hinzu kommen neue Möglichkeiten, informationstechnische Systeme zu untersuchen und in bestimmten Situationen verdeckt einzugreifen. Das geht aus der Darstellung des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf hervor. Deutscher Bundestag
In der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 12. Oktober 2026 fiel die Kritik deutlich aus. Der Verfassungsrechtler Matthias Bäcker beanstandete zu weit gefasste Aufklärungsziele und eine übermäßige Bevorratung von Daten. Er bezeichnete bestimmte Schutzmaßnahmen des Verfassungsschutzes als rechtsstaatlich nicht vertretbar.
Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte warnte vor digitaler Massenüberwachung, unzureichender Kontrolle und einer Aufweichung der Trennung zwischen Geheimdienst, Polizei und Militär. Selbst der grundsätzlich zustimmende Sachverständige Markus Löffelmann sah verfassungsrechtliche Grenzen strapaziert. Der Bundestag dokumentiert diese Einschätzungen ausführlich. Deutscher Bundestag
Das sind keine Einwände von Menschen, die Sicherheitsbehörden abschaffen wollen. Es sind Warnungen davor, den Ausnahmefall zum Normalfall zu machen.
Wer Daten sammelt, weil sie später vielleicht einmal nützlich sein könnten, kehrt die Logik des Rechtsstaats um. Nicht mehr ein konkreter Anlass führt zum Eingriff. Stattdessen wird erst gesammelt und später nach einem Anlass gesucht.
Freiheit ist dann nur noch das, was nach der Datenerhebung übrig bleibt.
Ein Innenminister zieht gegen den Überwachungsstaat vor Gericht
Es gibt eine liberale Geschichte, die zeigt, dass Sicherheit und Bürgerrechte keine Gegensätze sein müssen.
Gerhart Baum war von 1978 bis 1982 Bundesinnenminister. Er trug Verantwortung in einer Zeit, in der der Terror der RAF den Staat herausforderte. Er kannte Sicherheitsbehörden nicht aus der Theorie. Er wusste, was sie leisten müssen und welche Macht sie besitzen.
Nach seiner Regierungszeit wurde Baum zu einem der entschiedensten Gegner überzogener Sicherheitsgesetze. Er legte sich nicht mit dem Staat an, weil ihm dessen Sicherheit gleichgültig war. Er tat es, weil er den Rechtsstaat ernst nahm.
2006 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Ermächtigung zum Abschuss eines von Terroristen als Waffe missbrauchten Passagierflugzeugs für nichtig. Unbeteiligte Menschen dürften nicht zu bloßen Objekten staatlichen Handelns gemacht werden. Das Gericht stellte den Schutz von Leben und Menschenwürde ins Zentrum. bundesverfassungsgericht.de
2008 war eine weitere Verfassungsbeschwerde erfolgreich, an der Baum beteiligt war. Das Gericht verwarf heimliche Online Durchsuchungen nach dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz und formulierte das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Dieses Urteil schützt bis heute den digitalen Kern privater Lebensführung. bundesverfassungsgericht.de
Baum zeigte damit etwas, das heute wieder fehlt: Ein starker Staat beweist seine Stärke durch Selbstbegrenzung. Er verfolgt Täter. Er schützt Bürger. Er verwechselt aber nicht jeden Bürger mit einem möglichen Täter.
Die FDP würdigte Baum nach seinem Tod als prägenden Verteidiger von Freiheit, Menschenrechten und Demokratie. Diese Tradition darf kein Kapitel im Geschichtsbuch bleiben. Sie muss politischer Auftrag sein. FDP
Die Antwort ist Präzision, nicht Allmacht
Der Staat braucht moderne Fähigkeiten gegen konkrete Angriffe. Er braucht Fachleute, sichere Technik und klare Zuständigkeiten. Was er nicht braucht, sind Befugnisse, die so weit reichen, dass Gerichte sie später wieder einfangen müssen.
Deshalb muss der Entwurf grundlegend geändert werden.
Erstens müssen Überwachungsmaßnahmen an konkrete, gesetzlich bestimmte Gefahren und überprüfbare Tatsachen gebunden sein. Eine vage Aufzählung möglicher Aufklärungsziele reicht nicht.
Zweitens braucht jeder besonders schwere Eingriff eine vorherige unabhängige Kontrolle. Wo Wohnungen, Geräte oder vertrauliche Kommunikation betroffen sind, darf ein Richtervorbehalt nicht zur lästigen Formalie erklärt werden.
Drittens müssen Zweckbindung, Löschfristen und Protokollierung so klar sein, dass Missbrauch nicht nur verboten, sondern technisch und organisatorisch erschwert wird. Daten, die nicht gebraucht werden, sind zu löschen.
Viertens darf die Trennung von Nachrichtendienst und Polizei nicht durch neue Begriffe ausgehöhlt werden. Wer verdeckt Informationen sammelt, soll nicht zugleich mit schwer kontrollierbaren Mitteln handeln dürfen.
Fünftens gehören neue Befugnisse mit einer Befristung und einer unabhängigen Wirkungskontrolle versehen. Der Gesetzgeber muss später belegen, dass ein Eingriff tatsächlich Sicherheit geschaffen hat. Bloße Behauptungen genügen nicht.
Deutschland braucht wieder eine Bürgerrechtspartei
CDU und SPD behandeln Freiheit zu oft als Hindernis für staatliches Handeln. Sobald eine neue Bedrohung benannt ist, wächst der Werkzeugkasten der Behörden. Zurückgenommen wird fast nie etwas.
Eine liberale Partei muss genau hier widersprechen. Nicht reflexhaft gegen jede Sicherheitsmaßnahme. Aber konsequent gegen anlasslose Datensammlung, unklare Eingriffsschwellen und Macht ohne wirksame Kontrolle.
Darum braucht Deutschland die FDP. Nicht als kleinere Ausgabe der anderen Parteien. Sondern als eigenständige Kraft für einen handlungsfähigen und begrenzten Staat. Für Sicherheitsbehörden, die Gefahren bekämpfen. Für Gerichte, die Eingriffe kontrollieren. Und für Bürger, die nicht unter Generalverdacht stehen.
Gerhart Baum hat vorgemacht, wie liberale Verantwortung aussieht: den Rechtsstaat schützen, gerade wenn Angst einfache Antworten verlockend macht.
Die FDP sollte diesen Anspruch wieder laut vertreten. Freiheit verteidigt sich nicht von allein.