Kartenzahlung per Gesetz: Gut gemeint, falsch gemacht

Kartenzahlung gehört im Jahr 2026 für viele Menschen zum Alltag. Daraus folgt aber nicht, dass der Staat jeden Späti, jedes Café und jeden kleinen Dienstleister zur digitalen Bezahlmöglichkeit zwingen sollte.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will genau das. Ab 2027 sollen Geschäfte, Restaurants und Dienstleister neben Bargeld mindestens ein digitales Zahlverfahren anbieten müssen. Verkauft wird der Plan als Wahlfreiheit für Kunden und als Beitrag gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche.

Die Absicht klingt modern. Das Instrument ist es nicht. Es ist der klassische politische Reflex: Wenn der Markt eine Erwartung noch nicht überall erfüllt, wird aus der Erwartung eine Pflicht.

Das ist keine liberale Wahlfreiheit. Es ist staatlich verordnete Angebotsvielfalt auf Kosten der Unternehmer.

Was tatsächlich geplant ist

Nach den bekannt gewordenen Eckpunkten sollen Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Welches Verfahren sie wählen, soll grundsätzlich ihnen überlassen bleiben. Mindestens ein europäisches Verfahren müsse jedoch akzeptiert werden. Umsatzgrenzen oder zusätzliche Gebühren für Kunden sind bislang nicht vorgesehen.

Bargeld soll weiterhin möglich bleiben. Ausnahmen sind für nichtkommerzielle Organisationen vorgesehen, Härtefallregeln werden noch geprüft. Der Gesetzentwurf soll noch 2026 ins Kabinett kommen, die neuen Regeln sollen 2027 greifen. rbb24, 11. September 2026

Das ist der derzeit bekannte Sachstand. Ein beschlossenes Gesetz gibt es noch nicht.

Gerade deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt für Kritik. Aus Eckpunkten darf nicht stillschweigend ein weiterer Bürokratiebaustein werden.

Der Markt bewegt sich längst

Die Digitalisierung des Bezahlens muss nicht erst durch Lars Klingbeil erfunden werden. Sie findet bereits statt.

Nach der aktuellen Studie der Deutschen Bundesbank wurden 2025 bereits 55 Prozent der erfassten Einkäufe ohne Bargeld bezahlt. Die Mehrheit der Zahlungen war also schon digital, bevor eine gesetzliche Pflicht in Kraft trat. Deutsche Bundesbank: Zahlungsverhalten in Deutschland 2025

Das überrascht niemanden. Kunden wollen bequem bezahlen. Unternehmen reagieren darauf, weil sie Umsatz verlieren können, wenn sie ausschließlich Bargeld akzeptieren. Mobile Terminals, Zahlungen per Smartphone und moderne Kassenlösungen senken zudem die technische Hürde.

Wo viele Kunden Kartenzahlung verlangen, wird sie sich durchsetzen. Wo ein Betrieb trotzdem nur Bargeld annimmt, können Kunden dort kaufen oder zur Konkurrenz gehen. Genau so funktioniert Wahlfreiheit in einer Marktwirtschaft: Beide Seiten entscheiden, ob das Angebot für sie passt.

Der Staat darf verlangen, dass die akzeptierten Zahlungsarten vor dem Kauf klar erkennbar sind. Er muss aber nicht jedes Geschäftsmodell vereinheitlichen.

Wahlfreiheit hat immer auch eine Kostenseite

Für den Kunden wirkt eine Kartenzahlung kostenlos. Für den Betrieb ist sie es nicht.

Die Bundesbank hat die Kosten verschiedener Zahlungsarten im stationären Handel untersucht. Im Durchschnitt kostete eine Barzahlung 43 Cent je Vorgang, eine Zahlung mit Girocard 60 Cent, mit einer internationalen Debitkarte 69 Cent und mit Kreditkarte einen Euro.

Bezogen auf den Umsatz war die Girocard mit 0,8 Prozent am günstigsten, Bargeld lag bei 2,3 Prozent. Welche Zahlungsart wirtschaftlich günstiger ist, hängt also auch von Betrag, Branche und Kostenstruktur ab. Deutsche Bundesbank: Kosten von Zahlungsmitteln im Einzelhandel

Genau diese Unterschiede sprechen gegen eine pauschale Pflicht ohne Umsatzgrenze.

Für einen großen Supermarkt ist ein weiteres Bezahlverfahren kaum eine Belastung. Für einen kleinen Imbiss, einen Marktstand oder einen Dienstleister mit wenigen Zahlungen können Terminal, Vertrag, Grundgebühr und Abrechnung stärker ins Gewicht fallen. Hinzu kommen technische Ausfälle und die Abhängigkeit von Zahlungsdienstleistern.

Man kann Kartenzahlung gut finden und diese Kosten trotzdem ernst nehmen. Wirtschaftliche Vernunft beginnt dort, wo man nicht so tut, als seien politische Wünsche kostenlos.

Steuerhinterziehung bekämpft man nicht mit Symbolpolitik

Das Finanzministerium nennt neben der Wahlfreiheit auch den Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität. Digitale Zahlungen hinterlassen Spuren. Das ist richtig.

Aber eine Pflicht, Karte anzubieten, schafft keine Pflicht, tatsächlich mit Karte zu zahlen. Wer bar bezahlen möchte, darf das weiterhin tun. Ein Betrieb kann daher ein Terminal aufstellen und trotzdem den größten Teil seines Umsatzes in bar erzielen.

Wenn der Staat Manipulationen an Kassen bekämpfen will, muss er Kassenführung, Belegpflicht, technische Sicherung und Kontrollen konsequent durchsetzen. Das Bundesfinanzministerium verweist selbst darauf, dass das Kassengesetz elektronische Aufzeichnungssysteme vor Manipulationen schützen und die Nachprüfbarkeit von Geschäftsvorgängen sichern soll. Bundesfinanzministerium: Kassengesetz und Belegausgabepflicht

Eine digitale Bezahlmöglichkeit kann Kontrollen unterstützen. Sie ersetzt sie aber nicht.

Alle kleinen Bargeldbetriebe unter Generalverdacht zu stellen, wäre zudem unfair. Bargeldannahme ist kein Beweis für Steuerhinterziehung. Wer gegen Betrug vorgehen will, braucht gezielte Prüfungen, belastbare Daten und ausreichend Personal in den Finanzbehörden. Ein Terminal an jeder Ladentür ist dafür kein Ersatz.

Berlin braucht seine kleinen Betriebe

Die Debatte ist für Berlin besonders relevant. Unsere Stadt lebt nicht nur von Filialketten und großen Restaurants. Sie lebt von Cafés, Spätis, kleinen Läden, Wochenmärkten, Handwerksbetrieben und selbstständigen Dienstleistern.

Viele dieser Unternehmen stehen unter hohem Druck. Mieten, Energie, Personal, Versicherungen und Einkauf sind teurer geworden. Gleichzeitig wachsen Dokumentationspflichten und Verwaltungsaufwand.

Jede einzelne Vorgabe mag für sich überschaubar erscheinen. In der Summe entsteht jedoch eine Belastung, die große Unternehmen leichter auffangen können als kleine. Regulierung stärkt deshalb nicht automatisch den Verbraucherschutz. Sie kann auch Vielfalt vernichten und Marktmacht konzentrieren.

Wer das Berliner Stadtbild mit seinen unabhängigen Betrieben erhalten will, darf deren Alltag nicht aus der Perspektive eines Ministeriums beurteilen.

Auch reine Kartenzahlung sollte möglich sein

Zu einer konsequenten liberalen Position gehört noch etwas: Nicht nur das reine Bargeldmodell, auch ein Betrieb ohne Bargeldannahme sollte grundsätzlich möglich sein, wenn Kunden vor Vertragsschluss klar informiert werden und keine Versorgung mit existenziell notwendigen Leistungen gefährdet ist.

Bargeld ist wichtig. Es schützt Privatsphäre, funktioniert bei technischen Störungen und ermöglicht Menschen ohne digitales Zahlungsmittel die Teilhabe. Gerade Krisenvorsorge spricht dafür, Bargeld als robuste Zahlungsform zu erhalten.

Doch der Schutz des Bargelds muss nicht bedeuten, dass jedes private Unternehmen jede Zahlungsart anbieten muss. Ein Café, das nur Karten akzeptiert, trägt ebenfalls ein unternehmerisches Risiko: Kunden können das ablehnen und woanders kaufen.

Wahlfreiheit darf nicht einseitig definiert werden. Verbraucher haben Interessen. Unternehmer haben sie auch.

Was stattdessen sinnvoll wäre

Der Bund sollte erstens für echte Kostentransparenz bei digitalen Zahlverfahren sorgen. Händler müssen Gebühren und Vertragsbedingungen vergleichen können. Mehr Wettbewerb zwischen Zahlungsdienstleistern senkt die Kosten besser als eine Annahmepflicht.

Zweitens sollten Unternehmen ihre akzeptierten Zahlungsarten gut sichtbar und vor dem Kauf angeben müssen. Dann kann jeder Kunde selbst entscheiden.

Drittens braucht es verlässliche digitale Infrastruktur. Kartenzahlung nützt nichts, wenn Mobilfunk oder Internet ausfallen. Wer digitale Zahlungen fördern will, muss Funklöcher und instabile Netze beseitigen.

Viertens sollte der Staat Steuerbetrug dort bekämpfen, wo er tatsächlich stattfindet. Mit manipulationssicheren Systemen, risikoorientierten Kontrollen und funktionierenden Finanzämtern. Nicht mit einem pauschalen Misstrauen gegenüber jedem Betrieb mit einem Schild „Nur Barzahlung“.

Fünftens gilt: Sollte die Bundesregierung an der Pflicht festhalten, braucht es zumindest klare Umsatzgrenzen, großzügige Übergangsfristen und unbürokratische Härtefallregeln. Dass solche Grenzen in den bisherigen Eckpunkten fehlen, ist ein wesentlicher Fehler.

Moderne Politik setzt auf Anreize statt Zwang

Ich zahle selbst gern mit Karte. Ich halte digitale Bezahlmöglichkeiten für kundenfreundlich und wirtschaftlich sinnvoll. Viele Betriebe werden ohne sie auf Dauer nicht erfolgreich sein.

Aber diese unternehmerische Entscheidung sollte nicht Lars Klingbeil treffen.

Ein moderner Staat schafft sichere Regeln, fairen Wettbewerb und eine gute Infrastruktur. Er schreibt nicht jedem Café vor, wie es fünf Euro kassieren muss.

Wer Kartenzahlung will, kann danach fragen, sie nutzen und Betriebe bevorzugen, die sie anbieten. Wer als Unternehmer Kunden gewinnen will, sollte deren Wünsche ernst nehmen. Diese Wechselwirkung ist wirkungsvoller als eine neue Pflicht, die kontrolliert, dokumentiert und mit Ausnahmen versehen werden muss.

Berlin braucht mehr digitale Möglichkeiten. Aber es braucht ebenso mehr Respekt vor denen, die jeden Morgen ihren Laden öffnen, Arbeitsplätze schaffen und das wirtschaftliche Risiko tragen.

Kartenzahlung ist Fortschritt. Kartenzahlungszwang ist Bevormundung.

Die Bundesregierung sollte ihre Eckpunkte überarbeiten, bevor aus einer guten Idee ein schlechtes Gesetz wird.