Acht Tage vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den SPD Spitzenkandidaten Steffen Krach. Das ist politisch brisant. Es ist aber noch kein Urteil.
Gerade jetzt zeigt sich, wie ernst wir es mit dem Rechtsstaat meinen. Die Vorwürfe müssen ohne Rücksicht auf Amt, Partei oder Wahltermin aufgeklärt werden. Zugleich darf aus einem Anfangsverdacht keine öffentliche Verurteilung werden.
Beides gehört zusammen: konsequente Ermittlungen und die Unschuldsvermutung.
Was bekannt ist
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es um drei Fälle. In zwei Fällen besteht ein Anfangsverdacht auf Vorteilsannahme. In einem weiteren Fall wird wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei einer Ausschreibung in Verbindung mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Geheimhaltungspflichten ermittelt.
Die Ermittlungen laufen seit dem 3. September. Am 9. September wurden Objekte in Berlin und Hannover durchsucht, darunter Krachs Berliner Wohnung und Diensträume in Hannover. Dabei wurden Datenträger sichergestellt. Tagesschau, 11. September 2026
Im Mittelpunkt steht unter anderem ein Vergabeverfahren für die Nachnutzung eines früheren Klinikgeländes in Lehrte. Ein daran beteiligter Unternehmer überwies Ende Dezember 2025 nach den öffentlich gewordenen Angaben 9.900 Euro an die Berliner SPD.
Die Partei bestätigte den Zahlungseingang und erklärte, Krach habe nach seiner Information die Ablehnung der Spende veranlasst. Das Geld sei am 9. Januar zurücküberwiesen worden. Krach weist sämtliche Vorwürfe zurück. NDR, 11. September 2026
Das sind die derzeit bekannten Tatsachen. Ob strafbare Handlungen begangen wurden, ist damit nicht geklärt.
Ein Anfangsverdacht ist kein Schuldspruch
Eine Staatsanwaltschaft muss einschreiten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen. Das regelt Paragraf 152 der Strafprozessordnung.
Genau dafür ist ein Ermittlungsverfahren da: Es soll einen Verdacht prüfen, belastende und entlastende Umstände ermitteln und am Ende eine rechtliche Entscheidung ermöglichen.
Auch eine Durchsuchung beweist keine Schuld. Sie dient der Suche nach Beweismitteln und unterliegt rechtlichen Voraussetzungen. Grundsätzlich ordnet sie ein Richter an. Bei Gefahr im Verzug können Staatsanwaltschaft oder deren Ermittlungspersonen handeln. Das ergibt sich aus den Paragrafen 102 und 105 der Strafprozessordnung.
Die Unschuldsvermutung ist deshalb keine höfliche Zugabe für Menschen, die uns politisch nahestehen. Sie gilt für jeden. Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention hält fest, dass jeder bis zum gesetzlichen Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt. Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 6
Wer jetzt so spricht, als sei Krach bereits überführt, ersetzt das rechtsstaatliche Verfahren durch die eigene politische Erwartung. Das ist falsch. Bei einem politischen Gegner ebenso wie bei einem politischen Freund.
Politische Verantwortung beginnt vor dem Strafurteil
Die Unschuldsvermutung beantwortet die strafrechtliche Frage. Sie beantwortet nicht jede politische Frage.
Wählerinnen und Wähler dürfen höhere Anforderungen stellen als ein Strafgericht. Sie dürfen wissen wollen, wie ein Kandidat mit Interessenkonflikten umgegangen ist, wann er von einer Spende erfahren hat, welche Rolle er in einem Vergabeverfahren spielte und welche Vorkehrungen er getroffen hat, um jeden Anschein einer Gegenleistung zu vermeiden.
Das ist keine Vorverurteilung. Es ist demokratische Kontrolle.
Steffen Krach hat die Vorwürfe zurückgewiesen und Angaben zum Ablauf gemacht. Nun sollten alle belegbaren Informationen offengelegt werden, soweit dadurch die Ermittlungen und Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.
Dazu gehören eine nachvollziehbare Zeitleiste, dokumentierte Entscheidungen zur Spende und eine klare Darstellung seiner Rolle im Vergabeverfahren.
Wo er wegen laufender Ermittlungen nicht antworten kann, sollte er das konkret sagen. Ein allgemeiner Verweis auf das Verfahren darf nicht jede politische Auskunft ersetzen.
Parteien brauchen strengere Schutzmauern
Der Fall verweist über eine Person hinaus auf ein grundsätzliches Problem. Parteispenden und öffentliche Vergaben dürfen niemals den Eindruck eines Tauschgeschäfts erzeugen.
Dabei reicht es nicht, nur die gesetzlichen Mindestanforderungen einzuhalten. Parteien und öffentliche Unternehmen brauchen interne Regeln, die erkennbare Interessenkonflikte früh erfassen.
Wer an einem laufenden Vergabeverfahren beteiligt ist, sollte nicht zugleich als Spender auftreten. Geht dennoch Geld ein, braucht es eine sofortige Sperre, eine dokumentierte Prüfung und eine Information an alle Amtsträger, die mit dem Verfahren befasst sind.
Diese Amtsträger müssen über einen möglichen Ausschluss von Beratung und Entscheidung entscheiden lassen. Nicht im Alleingang, sondern nach einer festen Regel.
Außerdem sollten Parteien größere Spenden zeitnah in einem eigenen öffentlich einsehbaren Register ausweisen. Das gesetzliche System sieht bereits Rechenschaftsberichte und die unverzügliche Veröffentlichung besonders hoher Zuwendungen vor. Deutscher Bundestag: Parteispenden und Rechenschaftsberichte
Politische Glaubwürdigkeit entsteht aber nicht an einer gesetzlichen Schwelle. Freiwillige Transparenz kann früher beginnen.
Der Wahltermin darf die Justiz nicht steuern
Dass die Ermittlungen kurz vor der Wahl öffentlich werden, verändert den Wahlkampf. Das lässt sich nicht bestreiten.
Daraus folgt aber weder, dass die Justiz warten sollte, noch dass jede Maßnahme automatisch über jeden Zweifel erhaben ist.
Ermittlungsbehörden müssen unabhängig vom Wahlkalender handeln. Gleichzeitig müssen sie bei öffentlichen Äußerungen besondere Zurückhaltung wahren. Sie sollen über den Stand eines Verfahrens informieren, aber keine politische Deutung liefern.
Auch Parteien tragen Verantwortung. Gegner dürfen harte Fragen stellen. Sie sollten aber nicht mit Formulierungen arbeiten, die Schuld bereits voraussetzen.
Die SPD wiederum darf die Sache nicht als bloße Wahlkampfstörung abtun. Wer Regierungsverantwortung beansprucht, muss Zweifel mit überprüfbaren Fakten beantworten.
Die Entscheidung bleibt bei den Wählern
Bis zum Wahltag wird es voraussichtlich keine abschließende strafrechtliche Klärung geben. Das ist unbefriedigend, aber in einem Rechtsstaat normal. Sorgfältige Ermittlungen folgen keinem Wahlkampftermin.
Die Berlinerinnen und Berliner müssen deshalb mit einer offenen Lage umgehen. Sie können die bekannten Fakten prüfen, Krachs Erklärungen bewerten und die politische Bedeutung selbst gewichten. Niemand darf ihnen diese Abwägung abnehmen.
Liberale Politik vertraut auf unabhängige Institutionen und mündige Bürger. Sie fordert Aufklärung, ohne den Beschuldigten zum Schuldigen zu erklären. Sie verlangt Transparenz, ohne Ermittlungen für parteipolitische Zwecke zu missbrauchen.
Mein Maßstab ist klar: Die Justiz muss ungestört ermitteln. Steffen Krach und die Berliner SPD müssen so transparent wie rechtlich möglich Auskunft geben. Und alle Parteien sollten sich verpflichten, aus Verdacht keine Gewissheit zu machen.
Der Rechtsstaat bewährt sich nicht, wenn er bequem ist. Er bewährt sich, wenn wir seine Regeln auch im Wahlkampf achten.