Greenwashing stoppen, ohne eine Öko Sprachpolizei zu schaffen

Wer Verbraucher mit falschen Umweltversprechen täuscht, muss haften. Aber ein Staat, der sogar ehrlichen Unternehmen vorschreibt, welche grünen Wörter und Bilder sie verwenden dürfen, schießt über das Ziel hinaus.

Seit gestern gelten neue Regeln gegen Greenwashing. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“ oder „klimaneutral“ dürfen nur noch unter engen Voraussetzungen verwendet werden. Unternehmenseigene Nachhaltigkeitssiegel sind grundsätzlich unzulässig, wenn sie nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurden.

Der Anlass ist berechtigt. Der gewählte Weg ist zu pauschal.

Verbraucherschutz bedeutet, Lügen und nachweisbare Täuschung zu verhindern. Er bedeutet nicht, dass Brüssel und Berlin zum Sprachamt für Werbung werden müssen.

Die Geschichte einer ehrlichen Seife

Stellen wir uns eine beispielhafte, ausdrücklich fiktive Geschichte vor.

Eine Unternehmerin betreibt in Berlin eine kleine Seifenmanufaktur. Nennen wir sie Anna. Sie verwendet Ökostrom, vermeidet Plastik und stellt eine Verpackung her, die zu 68 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen besteht.

Auf der Verpackung steht bisher „nachhaltiger verpackt“. Daneben befindet sich ein kleines grünes Blatt, das Anna selbst gestaltet hat. Es soll keine amtliche Auszeichnung vortäuschen. Es soll Kunden lediglich auf die veränderte Verpackung aufmerksam machen.

Seit dem 27. September reicht guter Wille nicht mehr.

Anna muss prüfen, ob die Formulierung als allgemeine Umweltaussage gilt. Sie muss beurteilen, ob das Blatt als Nachhaltigkeitssiegel verstanden werden könnte. Ein Link auf eine ausführliche Erklärung genügt möglicherweise nicht, weil die Konkretisierung auf demselben Medium klar und hervorgehoben erscheinen muss.

Die rechtssichere Alternative lautet etwa: „Verpackung aus 68 Prozent nachwachsenden Rohstoffen.“ Das ist konkreter und für den Kunden nützlicher. So weit ist die Regel vernünftig.

Doch die bereits bedruckten Schachteln bleiben ein Risiko. Eine weitere Abverkaufsfrist gibt es nicht. Für eine kleine Manufaktur können neue Verpackungen, juristische Beratung und eine externe Zertifizierung erhebliche Kosten verursachen.

Ein großer Konzern beschäftigt eine Rechtsabteilung und kauft Zertifikate ein. Anna verbringt ihre Zeit mit der Frage, ob ihr grünes Blatt noch erlaubt ist.

So entsteht keine ökologische Gerechtigkeit. So entsteht ein Wettbewerbsvorteil für die Großen.

Was seit dem 27. September gilt

Grundlage ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Es setzt die europäische EmpCo Richtlinie in deutsches Recht um. Die meisten neuen Regeln gelten seit dem 27. September 2026. Bundesgesetzblatt: Drittes Gesetz zur Änderung des UWG recht.bund.de

Das Gesetz definiert eine allgemeine Umweltaussage als eine Aussage, die nicht auf einem Nachhaltigkeitssiegel steht und auf demselben Medium nicht klar und hervorgehoben konkretisiert wird.

Solche allgemeinen Aussagen sind stets unzulässig, wenn das Unternehmen keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann. Als Nachweis nennt das Gesetz insbesondere das EU Umweltzeichen, offiziell anerkannte Umweltkennzeichen nach DIN EN ISO 14024 oder Umwelthöchstleistungen nach anderem Unionsrecht. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Ebenfalls verboten sind Nachhaltigkeitssiegel, die weder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden noch auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Kontrolle beruhen.

Werbung mit einer künftig besseren Umweltleistung ist nur zulässig, wenn ein detaillierter Plan mit messbaren und zeitgebundenen Zielen existiert und ein unabhängiger externer Sachverständiger die Umsetzung regelmäßig überprüft. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Eine Aussage wie „klimaneutral“ darf sich zudem nicht auf die bloße Kompensation von Treibhausgasen stützen. Wer Emissionen verursacht und anderswo Zertifikate kauft, darf das Produkt deshalb nicht mehr als klimaneutral darstellen. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Greenwashing ist kein Kavaliersdelikt

Es wäre falsch, die neuen Regeln als vollständig überflüssig abzutun.

Nach Angaben der Europäischen Kommission waren 53 Prozent untersuchter grüner Werbeaussagen vage, irreführend oder unbegründet. Bei 40 Prozent fehlte ein Beleg. Die Kommission zählt außerdem 230 Nachhaltigkeitssiegel und 100 Siegel für grüne Energie mit sehr unterschiedlicher Transparenz. Europäische Kommission: Green Claims European Commission

Diese Zahlen zeigen ein reales Marktproblem.

Ein Verbraucher kann nur sinnvoll entscheiden, wenn Angaben stimmen und vergleichbar sind. Wer eine gewöhnliche Verpackung durch ein grünes Blatt und das Wort „öko“ künstlich aufwertet, verschafft sich einen unlauteren Vorteil gegenüber einem Wettbewerber, der tatsächlich investiert.

Täuschung ist kein Ausdruck unternehmerischer Freiheit. Sie verletzt die Entscheidungsfreiheit des Kunden und schädigt ehrliche Konkurrenten.

Deshalb ist es richtig, überprüfbare Nachweise zu verlangen. Ebenso richtig ist das Verbot, einen kleinen nachhaltigen Teil so zu bewerben, als sei das gesamte Produkt oder Unternehmen umweltfreundlich.

Auch das Ende der erkauften Klimaneutralität ist konsequent. Eine Tonne ausgestoßenes Kohlendioxid verschwindet sprachlich nicht dadurch, dass irgendwo ein Zertifikat erworben wurde.

Aus Wahrheitspflicht wird Detailsteuerung

Das Gesetz bleibt jedoch nicht beim Verbot falscher Angaben stehen.

Es legt fest, welche Art von Umweltleistung anerkannt wird, welche Zertifizierungssysteme genügen und unter welchen Bedingungen ein Unternehmen ein eigenes Zeichen verwenden darf. Selbst Bilder, Produktnamen oder Firmennamen können als Umweltaussage eingeordnet werden.

Die IHK Berlin warnt ausdrücklich, dass grüne Blätter, Wassertropfen und andere naturbezogene Symbole je nach Gestaltung als freiwillige Vertrauenszeichen verstanden werden können. Entscheidend ist das Verbraucherverständnis im Einzelfall. Die IHK weist außerdem darauf hin, dass es keine weitere Umsetzungsfrist und keine Abverkaufsfrist gibt. IHK Berlin: Nachhaltigkeitssiegel und Werbung mit Umweltaussagen IHK Berlin

Das schafft Rechtsunsicherheit.

Ein ehrliches Unternehmen muss nicht nur belegen, was es behauptet. Es muss vorab erraten, welche Botschaft ein durchschnittlicher Verbraucher aus einem Wort, einer Farbe oder einem Symbol ableiten könnte.

Je offener der Rechtsbegriff, desto größer das Abmahnrisiko. Je größer das Risiko, desto wichtiger werden Rechtsabteilung, Zertifizierer und Berater.

Genau das belastet kleine Betriebe stärker als große.

Zertifikate ersetzen kein eigenes Urteil

Ein Zertifizierungssystem kann Vertrauen schaffen. Es darf aber nicht zur staatlich begünstigten Eintrittskarte für jede positive Umweltaussage werden.

Zertifikate kosten Geld. Ihre Kriterien können sinnvoll, bürokratisch oder veraltet sein. Große Unternehmen können mehrere Verfahren parallel finanzieren. Kleine Unternehmen müssen sich häufig für ein einziges entscheiden oder ganz auf eine Aussage verzichten.

Damit verschiebt sich der Wettbewerb.

Nicht mehr allein die nachweisbare Eigenschaft eines Produktes zählt. Entscheidend wird, ob ein Betrieb das passende Prüfverfahren kennt und bezahlt.

Ein freiheitlicher Verbraucherschutz muss den Nachweis einer konkreten Tatsache ermöglichen, ohne dafür zwingend ein politisch privilegiertes Siegel zu verlangen. Wer beweisen kann, dass seine Verpackung zu 68 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen besteht, sollte dies sagen dürfen. Wer behauptet, sein gesamtes Produkt sei „gut für die Umwelt“, muss die weitergehende Aussage belegen.

Diese Unterscheidung ist ausreichend. Wahrheit braucht kein Zertifizierungsmonopol.

Freiheit braucht informierte Entscheidungen

Marktwirtschaft funktioniert nicht, wenn jeder alles behaupten darf. Sie funktioniert aber ebenso wenig, wenn der Staat jede Formulierung vorstrukturiert.

Die liberale Grenze ist klar:

  • Konkrete Aussagen müssen wahr, aktuell und belegbar sein.
  • Wesentliche Einschränkungen gehören unmittelbar zur Aussage.
  • Täuschende Siegel und erfundene Zertifizierungen werden untersagt.
  • Unternehmen haften für falsche Versprechen.
  • Kunden entscheiden anschließend selbst, welchen Eigenschaften sie Bedeutung beimessen.

Der Staat schützt damit den Entscheidungsraum. Er ersetzt die Entscheidung nicht.

Das ist der Unterschied zwischen Verbraucherschutz und Verbraucherlenkung.

Was besser geregelt werden muss

Erstens braucht es eine eindeutige Abverkaufsregel für Verpackungen und Werbemittel, die vor Inkrafttreten rechtmäßig hergestellt wurden. Funktionsfähige Produkte wegen neuer Gestaltungsvorschriften zu vernichten, wäre ökologisch und wirtschaftlich widersinnig.

Zweitens müssen konkrete und nachweisbare Tatsachenbehauptungen ohne kostenpflichtige Zertifizierung möglich bleiben. Der Beleg kann durch Messdaten, Liefernachweise oder nachvollziehbare Berechnungen geführt werden.

Drittens sollte sich die Rechtsdurchsetzung auf Aussagen konzentrieren, die Verbraucher tatsächlich täuschen können. Ein Blatt auf einer Seifenverpackung darf nicht denselben Aufwand auslösen wie ein erfundenes Gütesiegel mit angeblicher unabhängiger Prüfung.

Viertens braucht es verständliche Leitlinien mit zahlreichen konkreten Beispielen. Unternehmen müssen vor einer Abmahnung erkennen können, was erlaubt ist. Vorläufige Hinweise der EU Kommission ersetzen keine verlässliche Rechtsanwendung.

Fünftens muss die Politik nach zwei Jahren prüfen, wer durch die neuen Regeln belastet wurde. Wie viele Verfahren betrafen nachweisbare Täuschung? Wie viele kleine Betriebe verzichteten aus Rechtsunsicherheit auf sachlich richtige Angaben? Welche Kosten entstanden für Zertifizierung und neue Verpackungen?

Regulierung muss sich an ihrer Wirkung messen lassen, nicht an ihrer guten Absicht.

Warum es eine starke FDP braucht

Die Geschichte von Anna steht beispielhaft für einen politischen Konflikt, der weit über Seife und Verpackungen hinausgeht.

Linke und grüne Politik setzt häufig auf immer genauere Vorgaben. Konservative Politik übernimmt diese Regeln oft, statt ihnen eine Grenze zu setzen. Am Ende wächst ein Staat, der Bürger und Unternehmen nicht nur vor Täuschung schützt, sondern ihnen zunehmend erklärt, wie sie sprechen, werben und wirtschaften dürfen.

Eine freiheitliche Zukunft braucht eine andere Haltung.

Die FDP muss die Partei sein, die beides zusammenbringt: harte Regeln gegen Betrug und größtmögliche Freiheit für ehrliches Handeln. Sie verteidigt den mündigen Verbraucher, ohne jeden Unternehmer unter Generalverdacht zu stellen. Sie schützt Wettbewerb, statt Zertifizierungsbürokratien und große Rechtsabteilungen zu belohnen.

Das ist kein Randthema. Es geht um die grundlegende Frage, ob der Staat einen verlässlichen Rahmen setzt oder jede Entscheidung selbst vorzeichnet.

Freiheit bedeutet nicht das Recht zu täuschen. Freiheit bedeutet das Recht, eine wahre Aussage zu treffen, ohne vorher um politische oder bürokratische Erlaubnis bitten zu müssen.

Greenwashing muss enden. Die Öko Sprachpolizei brauchen wir trotzdem nicht.

Vertrauen wir auf Wahrheit, Haftung und mündige Kunden.