Wer einen Arbeitsvertrag besitzt, seinen Lebensunterhalt selbst verdient und zu fairen Bedingungen beschäftigt wird, braucht keine politische Obergrenze. Er braucht ein Visum.
Die Bundesregierung will die Westbalkanregelung zum 1. Januar 2027 offenbar von 50.000 auf 25.000 Zustimmungen pro Jahr halbieren. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe warnt deshalb aktuell vor dem Wegfall Tausender Arbeitskräfte. Rund 30 Prozent der Visa gehen nach Angaben des Verbandes in die Bauwirtschaft. zdb.de
Diese Kürzung wäre ein wirtschaftlicher Fehler und ein falsches Signal für eine freiheitliche Einwanderungspolitik.
Deutschland streitet ständig über irreguläre Migration und den Fachkräftemangel. Hier existiert ausnahmsweise ein kontrollierter, legaler und marktwirtschaftlicher Weg: Ein Betrieb bietet einen Arbeitsplatz an. Ein Mensch nimmt ihn an. Der Staat prüft Lohn, Arbeitsbedingungen und Aufenthaltsvoraussetzungen.
Ausgerechnet diesen Weg will die Koalition aus Union und SPD verengen.
Das ist widersprüchlich. Wer legale Erwerbsmigration begrenzt, stärkt nicht die Ordnung. Er schwächt das Modell, das Migration mit Arbeit, Verantwortung und klaren Regeln verbindet.
Was die Regelung tatsächlich verlangt
Die Westbalkanregelung gilt für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Sie ermöglicht grundsätzlich jede Art von Beschäftigung. Eine in Deutschland anerkannte Berufsqualifikation ist nicht erforderlich.
Das bedeutet aber keineswegs einen ungeregelten Zugang.
Nach den aktuellen Informationen der Bundesagentur für Arbeit muss bereits ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegen. Die Arbeitsbedingungen müssen denen vergleichbarer Beschäftigter in Deutschland entsprechen. Das Einkommen muss den Lebensunterhalt decken. Wer in den vergangenen 24 Monaten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für neu einreisende Beschäftigte über 45 gelten zusätzliche Anforderungen an Einkommen oder Altersvorsorge. Derzeit darf die Bundesagentur für Arbeit jährlich höchstens 50.000 Zustimmungen erteilen. Bundesagentur für Arbeit: Westbalkanregelung, Stand 7. September 2026 Bundesagentur für Arbeit
Das ist keine Einwanderung ohne Bedingungen. Es ist eine kontrollierte Zulassung in einen konkreten Arbeitsplatz.
Entscheidend ist zudem: Der Arbeitgeber sucht die Arbeitskraft aus und trägt die wirtschaftliche Verantwortung. Nicht ein Ministerium entscheidet, ob der Maurer, Koch oder Monteur gebraucht wird. Das entscheidet der Betrieb, der den Lohn bezahlen muss.
Genau darin liegt die Stärke des Modells.
Die Halbierung folgt keiner überzeugenden Logik
Das Kontingent wurde im Juni 2024 von 25.000 auf 50.000 Zustimmungen erhöht. Zugleich wurde die Regelung entfristet. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde anschließend vereinbart, wieder auf 25.000 zurückzugehen.
Auf eine parlamentarische Anfrage antwortete die Bundesregierung im August 2025 lediglich, das Kontingent solle auf sein früheres Niveau zurückgeführt werden. Eine konkrete Zeitplanung für die Rechtsänderung gebe es damals noch nicht. Eine inhaltliche Begründung, warum genau 25.000 wirtschaftlich sinnvoller sein sollen als 50.000, lieferte sie an dieser Stelle nicht. Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung zur Westbalkanregelung, Drucksache 21/1126 dserver.bundestag.de
Nun warnt das Baugewerbe knapp 100 Tage vor einer geplanten Kürzung zum 1. Januar 2027. Nach Angaben des Verbandes war das Kontingent für 2025 bereits Ende November ausgeschöpft. Bis zum Jahresende könnten in der Baubranche rund 8.000 Arbeitskräfte wegfallen. Zentralverband Deutsches Baugewerbe, 24. September 2026 zdb.de
Die Verbandszahlen sind Interessenangaben und müssen als solche gelesen werden. Doch das Grundproblem bleibt auch ohne jede Hochrechnung bestehen: Eine feste Halbierung richtet sich nicht nach offenen Stellen, tatsächlichen Arbeitsverträgen oder regionalem Bedarf. Sie richtet sich nach einer politisch gesetzten Zahl.
Warum soll der 25.000. Arbeitsvertrag im Jahr vernünftig sein, der 25.001. aber nicht?
Darauf braucht die Bundesregierung eine bessere Antwort als den Verweis auf den Koalitionsvertrag. Ein Koalitionsvertrag ist keine ökonomische Begründung.
Die Bilanz spricht für Arbeit statt Abschottung
Die Westbalkanregelung ist kein theoretisches Experiment. Sie wurde wissenschaftlich untersucht.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kam in seiner Evaluation zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsmarktintegration gemessen an Beschäftigungsstabilität und Verdiensten erfolgreich verlief. Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug lagen im untersuchten Zeitraum jeweils bei nur 0,1 Prozent. 54 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse lagen auf Fachkraftniveau, weitere vier Prozent auf dem Niveau von Spezialisten oder Experten. IAB: Westbalkanregelung, 11. August 2020 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Die Untersuchung bezog sich auf frühere Einwanderungsjahrgänge. Sie ist daher kein aktueller Vollzugsbericht für 2026. Sie zeigt aber, dass das Grundmodell funktioniert: Ein Arbeitsplatz kann für erfolgreiche Integration wichtiger sein als ein deutscher Qualifikationsnachweis auf Papier.
Das IAB stellte außerdem fest, dass Arbeitgeber die Auswahl der Beschäftigten über private und berufliche Netzwerke organisierten. Diese Netzwerke verbesserten die Passung zwischen den Fähigkeiten der Bewerber und den Anforderungen der Betriebe. In der umfassenden Evaluation fanden die Forscher keine Hinweise auf einen systematischen Missbrauch der Regelung. BMAS: Evaluation der Westbalkanregelung BMAS
Das ist gelebte Marktwirtschaft. Menschen und Unternehmen finden zueinander. Der Staat setzt Mindestbedingungen und prüft sie. Er muss nicht selbst Personalplaner der deutschen Wirtschaft spielen.
Wer Migration ordnen will, muss legale Wege offenhalten
Eine freiheitliche Einwanderungspolitik ist weder grenzenlos noch beliebig.
Der Staat darf wissen, wer einreist. Er muss Identität und Sicherheitsrisiken prüfen. Er darf verlangen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist und geltende Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Er muss irreguläre Einreise und den Missbrauch von Aufenthaltsrechten konsequent begrenzen.
Gerade deshalb ist die Westbalkanregelung richtig.
Sie trennt nachvollziehbar zwischen Arbeitsmigration und Asyl. Sie knüpft den Zugang an einen konkreten Vertrag. Sie verlangt eigene Existenzsicherung. Und sie ermöglicht Betrieben, offene Stellen mit Menschen zu besetzen, die arbeiten wollen.
Wer diesen legalen Kanal willkürlich verengt, macht die gesamte Botschaft unglaubwürdig. Politik kann nicht montags mehr Steuerung und legale Wege versprechen und freitags einen funktionierenden legalen Weg halbieren.
Ordnung entsteht nicht durch möglichst kleine Zahlen. Ordnung entsteht durch klare Kriterien, überprüfbare Verfahren und konsequente Anwendung.
Schutz vor Ausbeutung braucht Kontrolle, keine Kontingentlotterie
Der wichtigste Einwand gegen erleichterte Arbeitsmigration lautet, Beschäftigte könnten ausgebeutet und Löhne gedrückt werden. Dieses Risiko muss ernst genommen werden.
Die richtige Antwort ist jedoch nicht, legale Arbeitsverträge nach einer zufälligen Jahreszahl zu blockieren.
Die Bundesagentur für Arbeit prüft bereits, ob die Beschäftigungsbedingungen denen vergleichbarer Arbeitnehmer in Deutschland entsprechen. Mindestlohn, Arbeitsschutz, Sozialversicherung und tarifliche Regeln gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Verstöße müssen kontrolliert und bestraft werden.
Wer Beschäftigte um Lohn bringt, Beiträge hinterzieht oder Menschen in unwürdigen Unterkünften unterbringt, verletzt geltendes Recht. Gegen solche Arbeitgeber muss der Rechtsstaat vorgehen.
Eine pauschale Kürzung bestraft dagegen auch den ehrlichen Handwerksbetrieb und den rechtstreuen Beschäftigten. Sie schützt niemanden vor einem schwarzen Schaf. Sie verhindert nur, dass legale Verträge zustande kommen.
Auch hier gilt der liberale Grundsatz: Rechte konsequent durchsetzen, statt Freiheit vorsorglich zu beschneiden.
Berlin wird die Folgen spüren
Die Entscheidung fällt im Bund, ihre Folgen kommen auch in Berlin an.
Die Stadt braucht Wohnungen, sanierte Schulen, funktionierende Brücken, Schienen und eine moderne Infrastruktur. Gleichzeitig meldeten Berliner Betriebe des Bauhauptgewerbes im Juli 2026 trotz stark gestiegener Auftragseingänge leicht rückläufige Umsätze. Amt für Statistik Berlin Brandenburg: Baugewerbe im Juli 2026 statistik-berlin-brandenburg.de
Geld und politische Ankündigungen bauen noch keine Brücke. Dafür braucht es Menschen in den Betrieben.
Der Bund stellt Milliarden für Infrastruktur bereit und will zugleich den Zugang eines besonders stark vom Bau genutzten Arbeitsmigrationsmodells halbieren. Das ist Politik mit Gas und Bremse gleichzeitig.
Berlin kann es sich nicht leisten, legale Arbeitskräfte aus einem ideologischen Zahlenspiel herauszuhalten. Gerade kleine und mittlere Betriebe können nicht weltweit eigene Anwerbebüros unterhalten oder jahrelange Anerkennungsverfahren begleiten. Die Westbalkanregelung bietet ihnen einen vergleichsweise einfachen und erprobten Weg.
Was die Bundesregierung stattdessen tun sollte
Erstens muss das Kontingent von 50.000 mindestens bestehen bleiben. Wenn die Nachfrage nachweislich höher ist und Arbeitsverträge vorliegen, sollte die Bundesregierung eine bedarfsgerechte Ausweitung prüfen.
Zweitens gehört die starre Obergrenze grundsätzlich auf den Prüfstand. Sinnvoller wären klare individuelle Kriterien: Arbeitsvertrag, gesicherter Lebensunterhalt, gleiche Arbeitsbedingungen, Identitätsprüfung und keine relevanten Sicherheitsbedenken. Wer diese Anforderungen erfüllt, sollte grundsätzlich einreisen dürfen.
Drittens müssen Visa und Vorabzustimmungen vollständig digital, transparent und schneller bearbeitet werden. Die Bundesagentur weist selbst darauf hin, dass ausgeschöpfte Monatskontingente erhebliche Wartezeiten verursachen können. Ein zugesagter Arbeitsplatz darf nicht an monatelangem Behördenstau scheitern.
Viertens braucht es wirksame Kontrollen gegen Lohndumping und Scheinarbeitsverhältnisse. Nicht flächendeckenden Generalverdacht, sondern risikoorientierte Prüfungen und harte Konsequenzen bei erwiesenem Betrug.
Fünftens sollte die Bundesregierung prüfen, ob ein vergleichbares vertragsgebundenes Modell auch mit weiteren sicheren Herkunftsstaaten möglich ist. Der Arbeitsmarkt kennt den konkreten Bedarf besser als eine politische Positivliste, die nur selten angepasst wird.
Vertrauen wir auf Verträge
Deutschland braucht eine Einwanderungspolitik, die zwischen ungeregelter Zuwanderung und legaler Erwerbsmigration unterscheiden kann.
Die Westbalkanregelung leistet genau das. Sie verbindet einen kontrollierten Zugang mit Arbeit, eigener Existenzsicherung und der Verantwortung eines Arbeitgebers. Sie ist nicht perfekt. Verfahren dauern zu lange und Verstöße müssen konsequenter verfolgt werden. Aber ihr Prinzip ist richtig.
Union und SPD sollten dieses Modell nicht ausgerechnet jetzt halbieren. Sie sollten es verbessern.
Ein Staat, der Migration ordnen will, muss Grenzen kontrollieren und Regeln durchsetzen. Er muss aber auch Freiheit zulassen, wenn zwei Erwachsene freiwillig einen legalen Arbeitsvertrag schließen und keine Rechte Dritter verletzt werden.
Der Arbeitsplatz ist vorhanden. Der Lohn wird gezahlt. Die Bedingungen werden geprüft.
Dann soll der Staat nicht verhindern, sondern ermöglichen.
Wer Arbeit hat, soll arbeiten dürfen.