Die Frühstartrente ist richtig gedacht, aber noch lange nicht gut gemacht

Deutschland diskutiert seit Jahren über die Zukunft der Rente. Meist geht es dabei um höhere Beiträge, längere Lebensarbeitszeiten, zusätzliche Bundeszuschüsse oder ein gesetzlich festgeschriebenes Rentenniveau. Das Grundproblem bleibt jedoch bestehen: Immer weniger Beitragszahler müssen die Renten von immer mehr Menschen finanzieren.

Umso wichtiger ist es, die Altersvorsorge auf eine breitere Grundlage zu stellen. Dazu gehört zwingend mehr Kapitaldeckung. Der nun vorliegende Referentenentwurf zur Frühstartrente ist deshalb grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung.

Erstmals soll der Staat nicht nur versuchen, die Folgen des demografischen Wandels mit immer mehr Steuergeld zu verwalten. Kinder sollen frühzeitig am Kapitalmarkt beteiligt werden und über Jahrzehnte Vermögen aufbauen können.

Die Idee ist gut. Der Gesetzentwurf bleibt allerdings deutlich hinter seinen Möglichkeiten zurück.

Was ist geplant?

Das Bundesfinanzministerium hat am 22. Juli 2026 den Referentenentwurf für ein Frühstartrentengesetz veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Vorgesehen ist eine staatliche Einzahlung von monatlich zehn Euro für Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Das Geld soll in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgevertrag fließen.

Eltern können dafür bei einem Anbieter einen Vertrag im Namen ihres Kindes eröffnen. Zulässig ist ausschließlich ein zertifizierter Standarddepotvertrag der neuen privaten Altersvorsorge. Für dieses Standardprodukt gilt ein Effektivkostendeckel von einem Prozent.

Neben den staatlichen Zahlungen können Eltern, Großeltern oder andere Personen eigenes Geld einzahlen. Die privaten Einzahlungen sind auf 6.840 Euro im Jahr begrenzt.

Werden die Eltern nicht tätig, geht die staatliche Förderung nicht verloren. Die Mittel sollen dann kollektiv durch die Deutsche Bundesbank am Kapitalmarkt angelegt werden. Vorgesehen ist eine weltweit gestreute Anlage ausschließlich in Aktien oder Aktienfonds.

Später kann das angesammelte Kapital in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Ein solcher Abruf aus der kollektiven Anlage soll bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich sein.

Die Erträge bleiben während des Vermögensaufbaus steuerfrei. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals ist grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen. Die späteren Leistungen werden versteuert.

Kapitaldeckung muss endlich selbstverständlich werden

Der wichtigste Fortschritt liegt nicht in den zehn Euro. Er liegt in einem politischen Richtungswechsel.

Die Bundesregierung erkennt damit zumindest grundsätzlich an, dass eine langfristig tragfähige Altersvorsorge nicht allein auf dem Umlageverfahren beruhen kann. Wer heute jung ist, braucht neben Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung eigenes Kapitalvermögen.

Aktien sind dabei kein Spielcasino. Wer weltweit gestreut und über mehrere Jahrzehnte investiert, beteiligt sich an Unternehmen, Produktivität, Innovation und wirtschaftlichem Wachstum.

Genau diese Erfahrung sollten junge Menschen möglichst früh machen. Kursschwankungen gehören dazu. Entscheidend ist nicht, ob der Kapitalmarkt in einem einzelnen Jahr steigt oder fällt. Entscheidend ist die sehr lange Anlagedauer.

In diesem Punkt ist der Entwurf erfreulich konsequent. Die kollektive Anlage soll weltweit gestreut ausschließlich in Aktien oder Aktienfonds erfolgen. Auf Garantien, die Rendite kosten und langfristig häufig mehr schaden als nutzen, wird verzichtet.

Das ist vernünftig.

Zehn Euro sind ein Anfang, aber keine Altersvorsorge

Problematisch wird es, wenn die Frühstartrente politisch größer dargestellt wird, als sie tatsächlich ist.

Zwischen dem sechsten und dem 18. Lebensjahr zahlt der Staat insgesamt 1.440 Euro ein. Durch die lange Anlagedauer kann daraus bis zum Rentenbeginn ein deutlich größerer Betrag werden. Genau darin liegt die Kraft des Zinseszinseffekts.

Bei einer beispielhaften durchschnittlichen Rendite von sechs Prozent im Jahr könnten aus den staatlichen Einzahlungen bis zum 65. Lebensjahr rechnerisch etwa 32.500 Euro werden. Das ist keine Zusage und schon gar keine Garantie. Kosten, Steuern, Schwankungen und die tatsächliche Kapitalmarktentwicklung können das Ergebnis verändern.

Außerdem darf die Inflation nicht vergessen werden. Ein Betrag von 32.500 Euro in fast sechs Jahrzehnten besitzt erheblich weniger Kaufkraft als heute.

Die zehn Euro schaffen deshalb keine ausreichende Altersvorsorge. Sie können aber ein sinnvoller Startimpuls sein.

Der eigentliche Erfolg der Frühstartrente hängt davon ab, ob Eltern, Großeltern und später die jungen Erwachsenen regelmäßig eigenes Geld ergänzen. Aus zehn Euro staatlicher Förderung und beispielsweise weiteren 25 oder 50 Euro privater Einzahlung kann über Jahrzehnte ein wirklich relevanter Vermögensbaustein entstehen.

Genau das sollte die Politik ehrlich kommunizieren. Die Frühstartrente ist kein Ersatz für eigene Vorsorge. Sie ist eine Einladung, früh damit anzufangen.

Die Beschränkung auf den Geburtsjahrgang 2020 ist schwer vermittelbar

Der größte Schwachpunkt des Entwurfs ist die begrenzte Einführung.

Rückwirkend für das Jahr 2026 soll zunächst nur der Geburtsjahrgang 2020 gefördert werden. In den folgenden Jahren kommt jeweils der neu sechs Jahre alt werdende Jahrgang hinzu.

Ein Kind, das 2026 sechs Jahre alt wird, erhält damit staatliche Einzahlungen. Ein sieben, zehn oder 15 Jahre altes Kind geht leer aus.

Für ältere Minderjährige darf zwar ebenfalls ein entsprechender Vertrag eröffnet werden. Die staatlichen zehn Euro erhalten sie jedoch nicht.

Das ist formal einfach, politisch aber kaum überzeugend. Warum soll der Zeitpunkt der Geburt darüber entscheiden, ob ein Kind an diesem Programm teilnimmt?

Natürlich würde eine sofortige Einbeziehung aller Kinder höhere Ausgaben verursachen. Dennoch wäre zumindest eine stufenweise Öffnung für ältere Jahrgänge notwendig. Denkbar wäre, jedes Jahr nicht nur einen neuen Jahrgang von Sechsjährigen aufzunehmen, sondern zusätzlich mehrere ältere Jahrgänge nachträglich einzubeziehen.

Wer den Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge wirklich fördern will, sollte nicht Millionen Kindern erklären müssen, dass sie wenige Monate oder Jahre zu früh geboren wurden.

Gut ist, dass Untätigkeit nicht zum Verlust der Förderung führt

Positiv ist die vorgesehene kollektive Anlage.

Frühere Fördermodelle litten häufig darunter, dass komplizierte Anträge gestellt, Produkte ausgewählt und Fristen eingehalten werden mussten. Wer sich nicht kümmerte oder sich mit Finanzfragen nicht auskannte, erhielt häufig auch keine Förderung.

Bei der Frühstartrente soll das anders werden. Schließen die Eltern keinen individuellen Vertrag ab, werden die Mittel kollektiv bei der Deutschen Bundesbank angelegt.

Damit entsteht faktisch eine Auffanglösung. Kein Kind soll allein deshalb leer ausgehen, weil seine Eltern keinen Vertrag ausgewählt haben.

Das ist richtig. Gerade ein staatliches Programm für Kinder darf nicht hauptsächlich diejenigen erreichen, deren Eltern ohnehin finanziell gut informiert und besonders engagiert sind.

Allerdings bleibt eine Hürde bestehen: Das kollektiv angesparte Kapital muss später in einen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Dies soll nur bis zum 25. Lebensjahr möglich sein. Danach endet der Anspruch, und nicht abgerufene Mittel können an den Bundeshaushalt zurückfließen.

Hier muss eine automatische Anschlusslösung geschaffen werden. Junge Erwachsene sollten nicht Gefahr laufen, ihr für sie angelegtes Kapital zu verlieren, weil sie zwischen Ausbildung, Studium, Berufseinstieg und Familiengründung eine Frist übersehen.

Ein gutes Vorsorgesystem muss auch dann funktionieren, wenn Menschen nicht ständig Formulare, Vertragsbedingungen und Fristen im Blick behalten.

Ein Prozent Kosten sind für ein Standardprodukt zu viel

Der vorgesehene Effektivkostendeckel von einem Prozent klingt zunächst verbraucherfreundlich. Für ein langfristiges, standardisiertes und weitgehend digital verwaltetes Depot ist ein Prozent pro Jahr jedoch nicht besonders günstig.

Über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten verursacht bereits ein scheinbar kleiner Kostenunterschied erhebliche Einbußen. Was jährlich als Prozentwert überschaubar aussieht, fehlt später einschließlich aller entgangenen Erträge beim Vermögensaufbau.

Ein Standardprodukt für Kinder sollte einfach, transparent und sehr kostengünstig sein. Bei einer weltweit gestreuten Anlage über Indexfonds lässt sich das deutlich günstiger organisieren.

Der Kostendeckel sollte deshalb eher bei 0,5 Prozent liegen. Noch besser wäre ein harter Preiswettbewerb mit einer klaren und für alle verständlichen Darstellung der Gesamtkosten.

Die staatliche Förderung darf nicht zu einem verlässlichen Vertriebskanal für unnötig teure Produkte werden.

Finanzbildung entsteht nicht durch einen Depotstand allein

Die Bundesregierung verbindet die Frühstartrente ausdrücklich mit dem Ziel, die Finanzkompetenz von Kindern und Eltern zu stärken.

Dieser Anspruch ist richtig, aber ein Depot allein vermittelt noch kein Finanzwissen.

Wer einmal im Jahr eine Mitteilung über einen Kontostand erhält, versteht dadurch nicht automatisch, wie Aktien funktionieren, warum Kurse schwanken, welche Rolle Kosten spielen oder weshalb ein langer Anlagezeitraum wichtig ist.

Finanzbildung gehört deshalb verbindlich in die Schulen. Junge Menschen sollten lernen, wie gesetzliche Rente, private Vorsorge, Inflation, Zinsen, Versicherungen, Kredite, Steuern und Kapitalmärkte funktionieren.

Die Frühstartrente kann dafür ein sehr anschauliches Beispiel liefern. Sie ersetzt aber keinen Unterricht.

Wenn die Politik wirklich eine neue Aktienkultur schaffen will, muss sie jungen Menschen zutrauen, wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen. Finanzielle Bildung ist Lebensvorbereitung und kein Spezialwissen für Börsenprofis.

Der Staat sollte den Rahmen setzen und nicht jede Entscheidung vorgeben

Die Begrenzung auf einen Standarddepotvertrag reduziert Komplexität und kann Fehlentscheidungen vermeiden. Dennoch sollte geprüft werden, ob Eltern nicht auch ein anderes geeignetes und kostengünstiges Depot auswählen dürfen.

Entscheidend müssen nachvollziehbare Kriterien sein: eine breite Streuung, niedrige Kosten, transparente Informationen, eine langfristige Anlage und ein wirksamer Schutz vor zweckwidriger Verwendung.

Der Staat sollte Regeln festlegen, Wettbewerb ermöglichen und eine gute Standardlösung anbieten. Er muss nicht jedes Detail der Geldanlage zentral bestimmen.

Eine verständliche Standardanlage als automatische Lösung ist sinnvoll. Wer sich bewusst für eine andere geeignete Anlage entscheidet, sollte dazu aber die Freiheit haben.

Was jetzt am Entwurf geändert werden sollte

Aus einer guten Idee kann ein überzeugendes Vorsorgemodell werden. Dafür sind aus meiner Sicht fünf Änderungen notwendig:

Erstens sollte die Förderung schrittweise für bereits ältere Kinder geöffnet werden.

Zweitens muss das kollektiv angelegte Kapital automatisch in eine geeignete Anschlusslösung überführt werden, wenn bis zum 25. Lebensjahr kein eigener Vertrag gewählt wurde.

Drittens sollte der Kostendeckel für das Standardprodukt deutlich niedriger angesetzt werden.

Viertens muss klar kommuniziert werden, dass zehn Euro monatlich nur ein Startkapital und keine ausreichende Altersvorsorge darstellen.

Fünftens sollte die Frühstartrente mit verbindlicher Finanzbildung an Schulen verbunden werden.

Ein richtiger Schritt darf nicht zum politischen Feigenblatt werden

Die Frühstartrente ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie bringt Kapitaldeckung, Aktienanlage und langfristigen Vermögensaufbau endlich in die Altersvorsorge junger Menschen.

Das ist mehr als ein symbolischer Fortschritt. Es kann dazu beitragen, dass eine Generation heranwächst, für die langfristiges Investieren selbstverständlich ist.

Doch zehn Euro monatlich lösen das Rentenproblem nicht. Sie dürfen auch nicht davon ablenken, dass Deutschland eine umfassende Reform seiner Alterssicherung braucht. Dazu gehören eine tragfähige gesetzliche Rentenversicherung, mehr kapitalgedeckte Vorsorge, bessere Bedingungen für betriebliche und private Lösungen sowie eine ehrliche Debatte über Lebensarbeitszeit, Beiträge und Steuerzuschüsse.

Die Frühstartrente kann ein Anfang sein. Damit sie mehr als ein gut klingendes Etikett wird, muss der Gesetzentwurf jetzt mutiger, einfacher und generationengerechter werden.

Denn der wichtigste Vorteil beim Vermögensaufbau ist Zeit. Gerade deshalb sollten wir ihn möglichst vielen jungen Menschen eröffnen und nicht nur einem einzigen Geburtsjahrgang.